PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein
Selbstregulierungsorganisation für Finanzintermediäre gemäss Geldwäschereigesetz (GwG) und FIDLEG. Führt Aufsichts-, Überwachungs- und Registrierungsaufgaben wahr.
Die Branchenzuordnung erfolgt automatisiert anhand der im Handelsregister veröffentlichten Angaben und kann von der tatsächlichen Geschäftstätigkeit abweichen. Kategorie korrigieren
- Aktiv im UID-Register
- MWST-registriert · CHE-102.983.881 MWST
Zweck von PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein
Der Verein ist eine gesamtschweizerische berufsverbandsunabhängige Selbstregulierungsorganisation gestützt auf Art. 24 des Schweizerischen Geldwäschereigesetzes (GwG) zum Zwecke der Erfüllung der in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben. Er nimmt gegenüber den als Mitgliedern angeschlossenen Finanzintermediären die gesetzlichen Aufsichts- und Überwachungspflichten wahr und untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (Art. 18 GwG). Im Weiteren ist der Verein eine Registrierungsstelle im Sinne von Art. 31 FIDLEG und stellt die Führung eines Beraterregisters sicher. Die Organisation der Registrierungsstelle sowie die für die eingetragenen Kundenberater sich ergebenden Pflichten sind in separaten Organisations-, Eintragungs- und Gebührenreglementen definiert. Der Verein verpflichtet seine Mitglieder zu rechtlich wie ethisch einwandfreien Finanzdienstleistungen von hoher Qualität und setzt mit den Mitteln Schulung, Weisungen, Revisionen und dem verbandsinternen Sanktionswesen die permanente Einhaltung der Bestimmungen des GwG durch seine Mitglieder durch. Er kann mit Bewilligung der FINMA Standesregeln für Vermögensverwalter erlassen und deren Einhaltung gegenüber denjenigen Mitgliedern durchsetzen, die sich den Standesregeln unterstellt haben. Der Verein sammelt und verwaltet die vom Gesetz vorgesehenen Daten betreffend seine Mitglieder und seine eigene Tätigkeit, führt die Prüfungen zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch und erstattet die notwendigen Meldungen nach GwG und den Weisungen der FINMA.
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Firmendaten zu PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein
PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein, mit Sitz in Zürich (Kanton Zürich), ist im Handelsregister unter der UID CHE-102.983.881 eingetragen.
Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-102.983.881
Handelsregister-Nr.
CH-020.6.000.510-6
Rechtsform
Verein
Letzte SHAB-Publikation
13. Juli 2026
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Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 13. Juli 2026.
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"Selbstregulierungsorganisation für Finanzintermediäre gemäss Geldwäschereigesetz (GwG) und FIDLEG. Führt Aufsichts-, Überwachungs- und Registrierungsaufgaben wahr."
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Adresse
Florastrasse 44
8008 Zürich
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-102.983.881 |
| Rechtsform | Verein |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 13.7.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Der Verein ist eine gesamtschweizerische berufsverbandsunabhängige Selbstregulierungsorganisation gestützt auf Art. 24 des Schweizerischen Geldwäschereigesetzes (GwG) zum Zwecke der Erfüllung der in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben. Er nimmt gegenüber den als Mitgliedern angeschlossenen Finanzintermediären die gesetzlichen Aufsichts- und Überwachungspflichten wahr und untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (Art. 18 GwG). Im Weiteren ist der Verein eine Registrierungsstelle im Sinne von Art. 31 FIDLEG und stellt die Führung eines Beraterregisters sicher. Die Organisation der Registrierungsstelle sowie die für die eingetragenen Kundenberater sich ergebenden Pflichten sind in separaten Organisations-, Eintragungs- und Gebührenreglementen definiert. Der Verein verpflichtet seine Mitglieder zu rechtlich wie ethisch einwandfreien Finanzdienstleistungen von hoher Qualität und setzt mit den Mitteln Schulung, Weisungen, Revisionen und dem verbandsinternen Sanktionswesen die permanente Einhaltung der Bestimmungen des GwG durch seine Mitglieder durch. Er kann mit Bewilligung der FINMA Standesregeln für Vermögensverwalter erlassen und deren Einhaltung gegenüber denjenigen Mitgliedern durchsetzen, die sich den Standesregeln unterstellt haben. Der Verein sammelt und verwaltet die vom Gesetz vorgesehenen Daten betreffend seine Mitglieder und seine eigene Tätigkeit, führt die Prüfungen zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch und erstattet die notwendigen Meldungen nach GwG und den Weisungen der FINMA.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
