Personalstiftung der Burri-Gruppe
Vorsorge und Unterstützung für Arbeitnehmer der Burri-Gruppe und verbundener Unternehmen bei Alter, Invalidität, Tod und Notlagen. Erfüllung durch Pensionskasse, Versicherungen oder Sparkasse.
Zweck
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folge von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden: durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind; durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss; durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.743.697
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
27. März 2026
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Personalstiftung der Burri-Gruppe
"Vorsorge und Unterstützung für Arbeitnehmer der Burri-Gruppe und verbundener Unternehmen bei Alter, Invalidität, Tod und Notlagen. Erfüllung durch Pensionskasse, Versicherungen oder Sparkasse."
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Adresse
Sägereistrasse 28
8152 Glattbrugg
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.743.697 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 27.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folge von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden: durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind; durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss; durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung.
