Avilan Sport Foundation
Förderung von gemeinnützigen Projekten in den Bereichen Bewegung, gesunde Ernährung, mentale Gesundheit von Kindern, Breitensport von Jugendlichen und jungen Sporttalenten in Randsportarten.
Zweck
Die Stiftung bezweckt die Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten. Diese Bereiche umfassen konkret die folgenden Inhalte: a) Die Förderung der Bewegung, der ausgewogenen und gesunden Ernährung sowie der psychischen bzw. mentalen Gesundheit von Kindern, alles in Anlehnung an den Zweck und die Website der fit4future foundation (CHE111.645.696). b) Die Förderung des Breitensports von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, was primär durch eine Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erfolgen soll. Die Zielsetzung besteht darin, Kinder und Jugendliche für sportliche Aktivitäten zu motivieren und zu gewinnen, um diese von der Strasse zu nehmen und von Videospielen (gamen) abzuhalten. Diese kann insbesondere durch Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erreicht werden, welche auch im Leistungssport tätig und ambitioniert sind. c) Die Förderung und Unterstützung von talentierten jungen Sportlern und/oder Spitzensportlern in Randsportarten mit ausdrücklicher Ausnahme von Tennis, Fussball und Eishockey -, bei denen die Familie die nötigen Ausgaben nicht decken kann. Hiervon erfasst ist insbesondere die finanzielle Unterstützung jedoch nur von bedürftigen Personen. Die Stiftung kann alle dem Stiftungszweck entsprechende Projekte direkt oder indirekt unterstützen. Entsprechend dem gemeinnützigen Zweck der Stiftung ist deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes dürfen auch Erfüllungsgehilfen herangezogen werden. Zur Erreichung des Stiftungszweckes werden u.a. folgende Tätigkeiten entfaltet: 1. materielle (einschliesslich finanzielle) Unterstützung dem Zweck der Stiftung entsprechender Projekte, insbesondere von anderen gemeinnützigen und steuerbefreiten Organisationen im In- und Ausland; 2. Bildungs- und Bewusstseinsarbeit zur Förderung a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten; 3. das Generieren von Spenden und die Gewinnung von Förderern und Unterstützern zur Erreichung des Stiftungszwecks; 4. Unterstützung von Austauschprogrammen für die Förderung des Anliegens gemäss Ziff. 2 vorstehend; 5. die Beteiligung an gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland mit dem Ziel, den Stiftungszweck auch durch diese gemeinnützigen Organisationen zu erreichen. Die materiellen Mittel dürfen nur für den genannten Stiftungszweck verwendet werden. Die Stiftungsratsmitglieder oder diesen nahe stehende Personen dürfen keine Vermögensvorteile, Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen von der Stiftung erhalten. Es darf keine Person durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden (vgl. dazu auch Art. 6 lit. d). Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks auch weitere steuerbefreite Stiftungen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie sich an steuerbefreiten Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für steuerbefreite Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Zweckerfüllung Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und passiv verwalten.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-353.895.107
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
16. März 2026
Sind Sie der Inhaber dieser Firma?
Übernehmen Sie Ihr Firmenprofil, ergänzen Sie Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Fotos und mehr — und werden Sie besser gefunden.
Diese Firma verwaltenKostenlos — dauert nur 2 Minuten
Weitere Sportvereine in Zürich
Sailbox AG
Gemeinnützige Gesellschaft für Boat-Sharing von Segelyachten in der Schweiz und im Ausland. Bietet Dienstleistungen im Segelsport an und fördert die Zusammenarbeit mit Partnern.
Schiessplatzgenossenschaft Höngg
Betrieb eines Schiesssportzentrums, Organisation von Bundesübungen, Förderung des sportlichen Schiessens und Ausbildung im Bereich Nachwuchs.
Stiftung VITA Parcours
Förderung von Breitensport, Gesundheitsprävention und Naturerlebnissen in der Schweiz durch den Betrieb des VITA Parcours.
Short Track Zürich (STZ)
Förderung von Breitensport und Leistungssport im Short Track Speed Iceskating. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und ehrenamtlich tätig.
Beliebte Kategorien in Zürich
In der Nähe von Zürich
Warum FIRMEN.directory?
- ✔Geprüfte Anbieter
Qualitätsgesicherte Einträge
- ✔Lokale Unternehmen
Aus Ihrer Region
- ✔Echte Bewertungen
Von echten Kunden
- ✔Direkte Kontaktaufnahme
Schnell und unkompliziert
Avilan Sport Foundation
"Förderung von gemeinnützigen Projekten in den Bereichen Bewegung, gesunde Ernährung, mentale Gesundheit von Kindern, Breitensport von Jugendlichen und jungen Sporttalenten in Randsportarten."
Bewertung hinterlassen
Adresse
Limmatquai 4
8001 Zürich
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-353.895.107 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 16.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten. Diese Bereiche umfassen konkret die folgenden Inhalte: a) Die Förderung der Bewegung, der ausgewogenen und gesunden Ernährung sowie der psychischen bzw. mentalen Gesundheit von Kindern, alles in Anlehnung an den Zweck und die Website der fit4future foundation (CHE111.645.696). b) Die Förderung des Breitensports von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, was primär durch eine Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erfolgen soll. Die Zielsetzung besteht darin, Kinder und Jugendliche für sportliche Aktivitäten zu motivieren und zu gewinnen, um diese von der Strasse zu nehmen und von Videospielen (gamen) abzuhalten. Diese kann insbesondere durch Unterstützung von Sportvereinen und Sportlern erreicht werden, welche auch im Leistungssport tätig und ambitioniert sind. c) Die Förderung und Unterstützung von talentierten jungen Sportlern und/oder Spitzensportlern in Randsportarten mit ausdrücklicher Ausnahme von Tennis, Fussball und Eishockey -, bei denen die Familie die nötigen Ausgaben nicht decken kann. Hiervon erfasst ist insbesondere die finanzielle Unterstützung jedoch nur von bedürftigen Personen. Die Stiftung kann alle dem Stiftungszweck entsprechende Projekte direkt oder indirekt unterstützen. Entsprechend dem gemeinnützigen Zweck der Stiftung ist deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes dürfen auch Erfüllungsgehilfen herangezogen werden. Zur Erreichung des Stiftungszweckes werden u.a. folgende Tätigkeiten entfaltet: 1. materielle (einschliesslich finanzielle) Unterstützung dem Zweck der Stiftung entsprechender Projekte, insbesondere von anderen gemeinnützigen und steuerbefreiten Organisationen im In- und Ausland; 2. Bildungs- und Bewusstseinsarbeit zur Förderung a) der Bewegung, der ausgewogenen Ernährung und der mentalen Gesundheit von Kindern, b) des Breitensports von Jugendlichen und c) von jungen Sporttalenten in Randsportarten; 3. das Generieren von Spenden und die Gewinnung von Förderern und Unterstützern zur Erreichung des Stiftungszwecks; 4. Unterstützung von Austauschprogrammen für die Förderung des Anliegens gemäss Ziff. 2 vorstehend; 5. die Beteiligung an gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland mit dem Ziel, den Stiftungszweck auch durch diese gemeinnützigen Organisationen zu erreichen. Die materiellen Mittel dürfen nur für den genannten Stiftungszweck verwendet werden. Die Stiftungsratsmitglieder oder diesen nahe stehende Personen dürfen keine Vermögensvorteile, Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen von der Stiftung erhalten. Es darf keine Person durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden (vgl. dazu auch Art. 6 lit. d). Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks auch weitere steuerbefreite Stiftungen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie sich an steuerbefreiten Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für steuerbefreite Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Zweckerfüllung Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und passiv verwalten.
