Berty Fricker-Hubmann Stiftung
Ausschüttung von Stiftungsvermögenerträgen an gemeinnützige Organisationen (Schweiz. Stiftung für Taubblinde, Schweiz. Heilsarmee, Schweiz. Krebsliga).
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Zweck
Der Zweck der Stiftung besteht ausschliesslich darin, jährlich die aus dem solid und nachhaltig zu bewirtschaftenden Stiftungsvermögen angefallenen Erträge zu gleichen Teilen an die Schweiz. Stiftung für Taubblinde (in Langnau/ZH), an die Schweiz. Heilsarmee (Bern) und an die Schweiz. Krebsliga (Bern) auszuschütten. Eine allfällige Nachfolgeorganisation ist nur dann Destinatärin, wenn sie im Grundsatz den gleichen Zweck verfolgt. Andernfalls hat der Stiftungsrat die Pflicht und die Kompetenz, selbst eine Organisation zu nennen, die im Grundsatz den betreffenden Zweck verfolgt. Als Destinatärinnen kommen ausschliesslich steuerbefreite Institutionen in Frage. Die Stiftung verfolgt im übrigen weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-112.822.995
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
31. März 2026
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 31. März 2026.
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Durchführung der Schadenversicherung im Rahmen der Zusatzversicherungen nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, ausgenommen die direkte Lebensversicherung.
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In der Nähe von Zürich
"Ausschüttung von Stiftungsvermögenerträgen an gemeinnützige Organisationen (Schweiz. Stiftung für Taubblinde, Schweiz. Heilsarmee, Schweiz. Krebsliga)."
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Adresse
Bahnhofstrasse 9
8001 Zürich
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-112.822.995 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 31.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Der Zweck der Stiftung besteht ausschliesslich darin, jährlich die aus dem solid und nachhaltig zu bewirtschaftenden Stiftungsvermögen angefallenen Erträge zu gleichen Teilen an die Schweiz. Stiftung für Taubblinde (in Langnau/ZH), an die Schweiz. Heilsarmee (Bern) und an die Schweiz. Krebsliga (Bern) auszuschütten. Eine allfällige Nachfolgeorganisation ist nur dann Destinatärin, wenn sie im Grundsatz den gleichen Zweck verfolgt. Andernfalls hat der Stiftungsrat die Pflicht und die Kompetenz, selbst eine Organisation zu nennen, die im Grundsatz den betreffenden Zweck verfolgt. Als Destinatärinnen kommen ausschliesslich steuerbefreite Institutionen in Frage. Die Stiftung verfolgt im übrigen weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
