Hans Wegmann-Stiftung
Die Stiftung leistet finanzielle Beiträge an Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen zur schulischen Unterstützung und Förderung.
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Zweck
Die Stiftung leistet finanzielle Beiträge an Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Dies im Sinne des Volksschulgesetzes des Kantons Zürich (VSG) und der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM). Damit sollen den Schülern und Schülerinnen eine den Schulunterricht ergänzende Unterstützung und Förderung ermöglicht werden. Mit der durch die Stiftung beschlossenen Massnahme soll den jungen Menschen die schulische Laufbahn, der Eintritt ins Erwerbsleben und das spätere Fortkommen erleichtert werden. Die Stiftung erbring ihre Leistungen für Schüler und Schülerinnen des Schulkreises Zürich-Limmattal, einschliesslich des Quartiers Altstetten als ehemaligem Teilgebiet des Schulkreises Limmattal. Wenn die Mittel ausreichen, kann auch Gesuchen aus anderen Schulkreisen entsprochen werden. Die Hilfe wird gewährt, wenn infolge der Schwierigkeiten und Defizite der Förderbedarf über die Mittel und Möglichkeiten der Volksschule hinausgeht. In der Regel handelt es sich bei der Hilfeleistung um integrative, schulische Förderung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen, pädagogischen Bedürfnissen gemäss der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen. Die von der Stiftung geleistete Hilfe darf weder an Stelle von Leistungen treten, die durch schulische oder andere Institutionen gemäss deren gesetzlichem Auftrag übernommen werden müssen, noch dürfen dadurch Leistungen der Sozialhilfe und behördlichen Fürsorge ersetzt oder abgelöst werden. Die Ausführungsbestimmungen zur Vergabepraxis werden durch den Stiftungsrat genehmigt.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-101.855.513
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
18. Mai 2026
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 18. Mai 2026.
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"Die Stiftung leistet finanzielle Beiträge an Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen zur schulischen Unterstützung und Förderung."
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Adresse
Usteristrasse 17
8001 Zürich
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-101.855.513 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 18.5.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung leistet finanzielle Beiträge an Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Dies im Sinne des Volksschulgesetzes des Kantons Zürich (VSG) und der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM). Damit sollen den Schülern und Schülerinnen eine den Schulunterricht ergänzende Unterstützung und Förderung ermöglicht werden. Mit der durch die Stiftung beschlossenen Massnahme soll den jungen Menschen die schulische Laufbahn, der Eintritt ins Erwerbsleben und das spätere Fortkommen erleichtert werden. Die Stiftung erbring ihre Leistungen für Schüler und Schülerinnen des Schulkreises Zürich-Limmattal, einschliesslich des Quartiers Altstetten als ehemaligem Teilgebiet des Schulkreises Limmattal. Wenn die Mittel ausreichen, kann auch Gesuchen aus anderen Schulkreisen entsprochen werden. Die Hilfe wird gewährt, wenn infolge der Schwierigkeiten und Defizite der Förderbedarf über die Mittel und Möglichkeiten der Volksschule hinausgeht. In der Regel handelt es sich bei der Hilfeleistung um integrative, schulische Förderung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen, pädagogischen Bedürfnissen gemäss der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen. Die von der Stiftung geleistete Hilfe darf weder an Stelle von Leistungen treten, die durch schulische oder andere Institutionen gemäss deren gesetzlichem Auftrag übernommen werden müssen, noch dürfen dadurch Leistungen der Sozialhilfe und behördlichen Fürsorge ersetzt oder abgelöst werden. Die Ausführungsbestimmungen zur Vergabepraxis werden durch den Stiftungsrat genehmigt.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
