Wohlfahrtsfonds der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau
Ausrichtung von Vorsorgeleistungen (Alter, Tod, Invalidität) und Leistungen in Notlagen (Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit) an Arbeitnehmende und deren Angehörige.
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Zweck von Wohlfahrtsfonds der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen (Alter, Tod und Invalidität) und Leistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit an die Arbeitnehmenden der Katholischen Landeskirche und der katholischen Kirchgemeinden des Kantons Thurgau und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen gemäss Ziffer 5 sowie deren Angehörige und Hinterbliebene. Der Zweck kann insbesondere durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod und durch die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge erfüllt werden. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere mit der Stifterin verbundene steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Arbeitgeberbeiträge an mit der Stifterin verbundene, steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen können aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von dieser vorgängig Beitragsreserven geäufnet und diese gesondert ausgewiesen worden sind (Art. 331 OR). Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Stifterin wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
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Firmendaten zu Wohlfahrtsfonds der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau
Wohlfahrtsfonds der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau, mit Sitz in Weinfelden (Kanton Thurgau), ist im Handelsregister unter der UID CHE-461.347.771 eingetragen.
Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-461.347.771
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
10. April 2026
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 10. April 2026.
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In der Nähe von Weinfelden
"Ausrichtung von Vorsorgeleistungen (Alter, Tod, Invalidität) und Leistungen in Notlagen (Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit) an Arbeitnehmende und deren Angehörige."
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Adresse
Franziskus-Weg 3
8570 Weinfelden
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-461.347.771 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Thurgau |
| SHAB | 10.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen (Alter, Tod und Invalidität) und Leistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit an die Arbeitnehmenden der Katholischen Landeskirche und der katholischen Kirchgemeinden des Kantons Thurgau und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen gemäss Ziffer 5 sowie deren Angehörige und Hinterbliebene. Der Zweck kann insbesondere durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod und durch die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge erfüllt werden. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere mit der Stifterin verbundene steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Arbeitgeberbeiträge an mit der Stifterin verbundene, steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen können aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von dieser vorgängig Beitragsreserven geäufnet und diese gesondert ausgewiesen worden sind (Art. 331 OR). Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Stifterin wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
