Vorsorgestiftung für das Personal von Swissavant - Wirtschaftsverband Handwerk und Haushalt
Vorsorge zugunsten von Arbeitnehmern und Hinterbliebenen gegen wirtschaftliche Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie Unterstützung in Notlagen. Erfüllung durch Pensionskasse, Versicherungsvertr
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Zweck
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer von Swissavant sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie die Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit Swissavant wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezudie nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden: a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss, c) durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.696.224
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
31. März 2026
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Adresse
Neugutstrasse 12
8304 Wallisellen
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.696.224 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 31.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer von Swissavant sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie die Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit Swissavant wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezudie nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden: a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss, c) durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen
