Personalstiftung der Stiftung Bühl, Wädenswil
Unterstützung von Arbeitnehmern der Stiftung Bühl und deren Hinterbliebenen bei Alter, Invalidität, Tod und Notlagen. Bietet Zusatzleistungen und Einkaufsleistungen.
Zweck
Der Zweck der Personalstiftung besteht in der freiwilligen Unterstützung von Arbeitnehmern der Stiftung Bühl sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität, Tod und anderen Notlagen, die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer, Äuffnung von Sparguthaben zu Gunsten der teilweise arbeitsfähigen Invaliden in der Stiftung Bühl, die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge des Arbeitgebers können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesem vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven). Weiter bezweckt die Personalstiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.775.705
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
2. April 2026
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Personalstiftung der Stiftung Bühl, Wädenswil
"Unterstützung von Arbeitnehmern der Stiftung Bühl und deren Hinterbliebenen bei Alter, Invalidität, Tod und Notlagen. Bietet Zusatzleistungen und Einkaufsleistungen."
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Adresse
Rötibodenstrasse 10
8820 Wädenswil
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.775.705 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 2.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Der Zweck der Personalstiftung besteht in der freiwilligen Unterstützung von Arbeitnehmern der Stiftung Bühl sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität, Tod und anderen Notlagen, die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer, Äuffnung von Sparguthaben zu Gunsten der teilweise arbeitsfähigen Invaliden in der Stiftung Bühl, die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge des Arbeitgebers können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesem vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven). Weiter bezweckt die Personalstiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
