Fürsorgestiftung der Gessner Gruppe
Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Angehörige (BVG), Invaliditäts-, Alters- und Hinterlassenenleistungen. Zusätzliche Unterstützung in Notlagen.
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlichen oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung und nur sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.721.477
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
27. März 2026
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Fürsorgestiftung der Gessner Gruppe
"Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Angehörige (BVG), Invaliditäts-, Alters- und Hinterlassenenleistungen. Zusätzliche Unterstützung in Notlagen."
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Adresse
Florhofstrasse 13
8820 Wädenswil
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.721.477 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 27.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlichen oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung und nur sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
