Personalfürsorgestiftung der Gipser- und Malergenossenschaft Region Bern
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Rentner durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen in Fällen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder
vormals: Fürsorgefonds zu Gunsten der Angestellten der Gipser- und Malergenossenschaft Bern · Personalfürsorgestiftung der Gipser- und Malergenossenschaft Bern
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- Aktiv im UID-Register
Zweck von Personalfürsorgestiftung der Gipser- und Malergenossenschaft Region Bern
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma (nachstehend Firma genannt) und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen: a) an die Arbeitnehmer und Rentner in Fällen von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; b) an die Arbeitnehmer und Rentner in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität ihres Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen; c) an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen Lebenspartner der verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner; ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind. Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.
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Firmendaten zu Personalfürsorgestiftung der Gipser- und Malergenossenschaft Region Bern
Personalfürsorgestiftung der Gipser- und Malergenossenschaft Region Bern, mit Sitz in Thörishaus (Kanton Bern), ist im Handelsregister unter der UID CHE-109.786.904 eingetragen.
Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.786.904
Handelsregister-Nr.
CH-035.7.016.194-9
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
24. Juni 2026
- Änderung der FirmaÄnderung des ZwecksAdressänderung↗SHAB-Publikation (PDF)
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- Änderung des Zwecks↗SHAB-Publikation (PDF)
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Revisionsstelle (1)
Frühere Namen (2)
- Fürsorgefonds zu Gunsten der Angestellten der Gipser- und Malergenossenschaft Bern
- Personalfürsorgestiftung der Gipser- und Malergenossenschaft Bern
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 24. Juni 2026.
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In der Nähe von Thörishaus
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Adresse
Köhlerstrasse 2/4
3174 Thörishaus
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.786.904 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Bern |
| SHAB | 24.6.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma (nachstehend Firma genannt) und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen: a) an die Arbeitnehmer und Rentner in Fällen von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; b) an die Arbeitnehmer und Rentner in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität ihres Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen; c) an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen Lebenspartner der verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner; ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind. Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
