Polizeistiftung Schweiz
Unterstützung von Polizeikorps-Mitgliedern und deren Angehörigen bei physischen oder psychischen Nachteilen, sozialen Härtefällen, Tod oder Invalidität.
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Zweck von Polizeistiftung Schweiz
Die Stiftung bezweckt, Mitglieder von kantonalen, regionalen und kommunalen Polizeikorps der Schweiz oder deren Angehörige durch Gewährung von einmaligen oder wiederkehrenden Zuwendungen zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass das Mitglied des betreffenden Polizeikorps in Ausübung einer Dienstpflicht einen physischen oder psychischen Nachteil erlitten hat. Im Weiteren können auch unverschuldete soziale Härtefälle gemildert werden, die bei einem Korpsmitglied sonst wie entstanden sind. Ferner bezweckt die Stiftung, soziale Härtefälle von Angehörigen zu mildern, sofern der Härtefall durch Tod oder Invalidität der oben erwähnten Destinatäre entstanden ist. Der Stiftungsrat kann die Gewährung von Zuwendungen jederzeit frei widerrufen; es besteht auf Zuwendungen kein Rechtsanspruch der Destinatäre.
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Firmendaten zu Polizeistiftung Schweiz
Polizeistiftung Schweiz, mit Sitz in Stans (Kanton Nidwalden), ist im Handelsregister unter der UID CHE-110.384.240 eingetragen.
Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-110.384.240
Rechtsform
Stift
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 24. Juli 2026.
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Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist Vermögen, das einem bestimmten Zweck gewidmet wurde. Sie hat weder Eigentümer noch Mitglieder; der Stiftungsrat verwaltet sie im Rahmen der Stiftungsurkunde. Errichtet wird sie durch öffentliche Beurkundung oder von Todes wegen, und sie untersteht einer staatlichen Stiftungsaufsicht.
- Haftung
- Nur mit dem Stiftungsvermögen
- Eigentümer
- Keine, das Vermögen ist zweckgebunden
- Gesetzliche Grundlage
- Art. 80 ff. ZGB
Allgemeine Erläuterung zur Rechtsform, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Unternehmen.
"Unterstützung von Polizeikorps-Mitgliedern und deren Angehörigen bei physischen oder psychischen Nachteilen, sozialen Härtefällen, Tod oder Invalidität."
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Adresse
Kreuzstrasse 1
6370 Stans
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-110.384.240 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Nidwalden |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt, Mitglieder von kantonalen, regionalen und kommunalen Polizeikorps der Schweiz oder deren Angehörige durch Gewährung von einmaligen oder wiederkehrenden Zuwendungen zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass das Mitglied des betreffenden Polizeikorps in Ausübung einer Dienstpflicht einen physischen oder psychischen Nachteil erlitten hat. Im Weiteren können auch unverschuldete soziale Härtefälle gemildert werden, die bei einem Korpsmitglied sonst wie entstanden sind. Ferner bezweckt die Stiftung, soziale Härtefälle von Angehörigen zu mildern, sofern der Härtefall durch Tod oder Invalidität der oben erwähnten Destinatäre entstanden ist. Der Stiftungsrat kann die Gewährung von Zuwendungen jederzeit frei widerrufen; es besteht auf Zuwendungen kein Rechtsanspruch der Destinatäre.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
