Willy, Yvonne und André Aeschbach-Notunterstützungsfonds
Die Stiftung unterstützt Einwohner von Reinach AG und auswärtige Bürger mit Wohnsitz in Reinach AG durch Ergänzungshilfe bei tiefem Einkommen oder als Beihilfe in Notlagen (Krankheit, Unfall, Tod) sow
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Zweck
Die Stiftung dient Einwohnern der Einwohnergemeinde Reinach AG sowie zusätzlich Orts- und/oder Einwohnerbürgern von Reinach AG mit auswärtigem Wohnsitz: a) als Ergänzungshilfe, wenn das Einkommen aus AHV/IV-Renten, Pensionen, Vermögensertrag etc. zusammen das Existenzminimum nicht erreicht, b) als ein- oder mehrmalige Beihilfe in Notlagen, z.B. bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod von Familienangehörigen oder Tod des Ernährers, c) als ein- oder mehrmalige Beihilfe an Behandlungskosten, z.B. Operationen, Spitalaufenthalte, ärztlich verordnete Kuren, Chronischkrankenheime, Altersheime, Beiträge für Hauspflegeaufwendungen usw. d) Zuwendungen an die Familienangehörigen von Willy Aeschbach sind ausgeschlossen. Die Zuwendungen der Stiftung gemäss der vorstehenden Zweckumschreibung können auch zur Erfüllung persönlicher Wünsche (Freizeit etc. und der damit verbundenen Vermittlung von Lebensqualität und Lebensfreude) ausserhalb der gesetzlichen Sozialhilfe und somit auch ausserhalb der eigentlichen Existenzsicherung erfolgen.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-111.993.105
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
6. Mai 2026
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 6. Mai 2026.
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Adresse
Hauptstrasse 66
5734 Reinach AG
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-111.993.105 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Aargau |
| SHAB | 6.5.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung dient Einwohnern der Einwohnergemeinde Reinach AG sowie zusätzlich Orts- und/oder Einwohnerbürgern von Reinach AG mit auswärtigem Wohnsitz: a) als Ergänzungshilfe, wenn das Einkommen aus AHV/IV-Renten, Pensionen, Vermögensertrag etc. zusammen das Existenzminimum nicht erreicht, b) als ein- oder mehrmalige Beihilfe in Notlagen, z.B. bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod von Familienangehörigen oder Tod des Ernährers, c) als ein- oder mehrmalige Beihilfe an Behandlungskosten, z.B. Operationen, Spitalaufenthalte, ärztlich verordnete Kuren, Chronischkrankenheime, Altersheime, Beiträge für Hauspflegeaufwendungen usw. d) Zuwendungen an die Familienangehörigen von Willy Aeschbach sind ausgeschlossen. Die Zuwendungen der Stiftung gemäss der vorstehenden Zweckumschreibung können auch zur Erfüllung persönlicher Wünsche (Freizeit etc. und der damit verbundenen Vermittlung von Lebensqualität und Lebensfreude) ausserhalb der gesetzlichen Sozialhilfe und somit auch ausserhalb der eigentlichen Existenzsicherung erfolgen.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
