Fürsorgestiftung der Frey + Cie Holding AG
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für Arbeitnehmer und deren Angehörige durch Leistungen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Aus- und Weiterbildung, zur Vereinb
vormals: Fürsorgestiftung der Frey + Cie. Elektrotechnische Unternehmungen AG · Fürsorgestiftung der Frey + Cie Tech Invest 22 Holding AG
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- Aktiv im UID-Register
Zweck
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Frey + Cie Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie deren Angehörige und Hinterlassenen durch Leistungen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. In diesen Fällen sind auch die Art. 80, 81 Abs. 1 und 83 BVG anwendbar. Die Stiftung kann zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Vorsorgenehmer bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung weitere Leistungen gewähren wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Zusatzvorsorge zu den Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge. Auch kann die Stiftung zur Finanzierung anderer Personalfürsorgeeinrichtungen unter Einschluss der Vornahme von Einkäufen in Pensionskassenpläne beitragen. Schliesslich kann die Stiftung im Falle der Notwendigkeit SoziaIleistungen übernehmen. Sofern solche weiteren Leistungen gewährt werden, erlässt der Stiftungsrat reglementarische Bestimmungen (Reglement, Richtlinien, ausnahmsweise Beschlüsse). Solche Reglemente und Richtlinien sind der Aufsichtsbehörde zur Prüfung einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Die Stiftung darf im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR Beiträge aus vorgängig hiefür geäufnet und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Firmen angeschlossen oder sie selbst errichtet haben.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.770.949
Handelsregister-Nr.
CH-100.7.005.957-4
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
11. Juni 2026
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Revisionsstelle (1)
Frühere Namen (2)
- Fürsorgestiftung der Frey + Cie. Elektrotechnische Unternehmungen AG
- Fürsorgestiftung der Frey + Cie Tech Invest 22 Holding AG
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 11. Juni 2026.
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In der Nähe von Luzern
"Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für Arbeitnehmer und deren Angehörige durch Leistungen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Aus- und Weiterbildung, zur Vereinb"
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Adresse
Süesswinkel 7
6002 Luzern
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.770.949 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Luzern |
| SHAB | 11.6.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Frey + Cie Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie deren Angehörige und Hinterlassenen durch Leistungen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. In diesen Fällen sind auch die Art. 80, 81 Abs. 1 und 83 BVG anwendbar. Die Stiftung kann zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Vorsorgenehmer bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung weitere Leistungen gewähren wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Zusatzvorsorge zu den Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge. Auch kann die Stiftung zur Finanzierung anderer Personalfürsorgeeinrichtungen unter Einschluss der Vornahme von Einkäufen in Pensionskassenpläne beitragen. Schliesslich kann die Stiftung im Falle der Notwendigkeit SoziaIleistungen übernehmen. Sofern solche weiteren Leistungen gewährt werden, erlässt der Stiftungsrat reglementarische Bestimmungen (Reglement, Richtlinien, ausnahmsweise Beschlüsse). Solche Reglemente und Richtlinien sind der Aufsichtsbehörde zur Prüfung einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Die Stiftung darf im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR Beiträge aus vorgängig hiefür geäufnet und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Firmen angeschlossen oder sie selbst errichtet haben.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
