Personalfürsorgestiftung der Calag Carrosserie Langenthal AG
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Arbeitgeberfirma sowie Unternehmungen durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen zur Absicherung der drei Vorsorgerisiken
vormals: Personalfürsorgestiftung der Carrosserie Langenthal AG
Die Branchenzuordnung erfolgt automatisiert anhand der im Handelsregister veröffentlichten Angaben und kann von der tatsächlichen Geschäftstätigkeit abweichen. Kategorie korrigieren
- Aktiv im UID-Register
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Arbeitgeberfirma (nachstehend Firma genannt) sowie Unternehmungen durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: a) Leistungen zur Absicherung der drei Vorsorgerisiken Alter, Tod und Invalidität; b) Leistungen zur Finanzierung anderer Personalfürsorgestiftungen; c) Leistungen in Notlagen; d) Leistungen bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; e) Leistungen für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung; f) Leistungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf; g) Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Die Beiträge der Firma und der angeschlossenen Unternehmungen können gemäss Artikel 331 Absatz 3 OR auch aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven erbracht werden. Die Stiftung kann solche Beiträge an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Firma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat. Die Stiftung kann aus freien Stiftungsmitteln - im Rahmen der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer - auch Leistungserhöhungen und Einkaufssummen für Arbeitnehmer der Stifterfirma an diese oder andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen finanzieren. Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisher begünstigten Personen dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.766.623
Handelsregister-Nr.
CH-053.7.006.728-2
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
26. Juni 2026
- Änderung des ZwecksÄnderung im Management↗SHAB-Publikation (PDF)
- Änderung im Management↗SHAB-Publikation (PDF)
- Änderung im Management↗SHAB-Publikation (PDF)
Revisionsstelle (1)
- BDO AG
Frühere Namen (1)
- Personalfürsorgestiftung der Carrosserie Langenthal AG
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 26. Juni 2026.
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Adresse
Chasseralstrasse 7
4900 Langenthal
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.766.623 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Bern |
| SHAB | 26.6.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Arbeitgeberfirma (nachstehend Firma genannt) sowie Unternehmungen durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: a) Leistungen zur Absicherung der drei Vorsorgerisiken Alter, Tod und Invalidität; b) Leistungen zur Finanzierung anderer Personalfürsorgestiftungen; c) Leistungen in Notlagen; d) Leistungen bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; e) Leistungen für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung; f) Leistungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf; g) Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Die Beiträge der Firma und der angeschlossenen Unternehmungen können gemäss Artikel 331 Absatz 3 OR auch aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven erbracht werden. Die Stiftung kann solche Beiträge an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Firma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat. Die Stiftung kann aus freien Stiftungsmitteln - im Rahmen der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer - auch Leistungserhöhungen und Einkaufssummen für Arbeitnehmer der Stifterfirma an diese oder andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen finanzieren. Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisher begünstigten Personen dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
