Bodensee-Arena AG
Betrieb einer Halle für Veranstaltungen aller Art, gemeinnützig im Interesse der Bevölkerung von Kreuzlingen und Umgebung.
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Halle und sämtlicher damit zusammenhängender Infrastruktur sowie die Planung und Durchführung von Veranstaltungen jeder Art in dieser Halle. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke, sondern betätigt sich als gemeinnützige Institution im Interesse der Bevölkerung der Stadt Kreuzlingen und ihrem Einzugsgebiet. Damit darf eine Dividende von jährlich höchstens 6% (sechs Prozent) ausgeschüttet werden und die Ausschüttung von Tantiemen ist nicht erlaubt. Schliesslich darf ein allfälliger Liquidationsüberschuss, nach Rückzahlung des Aktienkapitals höchstens zum Nennwert, wiederum nur für entsprechende, gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-107.905.859
Handelsregisteramt
Kanton Thurgau
Nominalkapital
CHF 2’000’000
Rechtsform
AG
Letzte SHAB-Publikation
8. Mai 2026
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Bodensee-Arena AG
"Betrieb einer Halle für Veranstaltungen aller Art, gemeinnützig im Interesse der Bevölkerung von Kreuzlingen und Umgebung."
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Adresse
Seestrasse 11b
8280 Kreuzlingen
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-107.905.859 |
| Rechtsform | AG |
| Kanton | Thurgau |
| Kapital | CHF 2’000’000 |
| SHAB | 8.5.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Halle und sämtlicher damit zusammenhängender Infrastruktur sowie die Planung und Durchführung von Veranstaltungen jeder Art in dieser Halle. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke, sondern betätigt sich als gemeinnützige Institution im Interesse der Bevölkerung der Stadt Kreuzlingen und ihrem Einzugsgebiet. Damit darf eine Dividende von jährlich höchstens 6% (sechs Prozent) ausgeschüttet werden und die Ausschüttung von Tantiemen ist nicht erlaubt. Schliesslich darf ein allfälliger Liquidationsüberschuss, nach Rückzahlung des Aktienkapitals höchstens zum Nennwert, wiederum nur für entsprechende, gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
