See-Spital
Das See-Spital stellt die gesetzlich vorgeschriebene Spitalversorgung und den Rettungsdienst in mehreren Gemeinden im Bezirk Horgen sicher.
Zweck
Die Stiftung hat den Zweck, die gesetzlich vorgeschriebene Spitalversorgung in Einklang mit dem Gesundheitsgesetz sicherzustellen, insbesondere in den Gemeinden Adliswil, Hirzel, Horgen, Hütten, Kilchberg, Langnau am Albis, Oberrieden, Richterswil, Rüschlikon, Schönenberg, Thalwil und Wädenswil. Diese Sicherstellung der öffentlichen spitalmedizinischen Versorgung und des Rettungsdienstes erfolgt dabei im Einklang mit den übergeordneten Zielen, Konzepten und Leitideen für die Gemeinden im Bezirk Horgen. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben, halten, veräussern und zur Finanzierung belasten. Die Stiftung kann sodann alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung und Erreichung des Stiftungszweckes zu fördern oder zu erleichtern. Sie kann sich insbesondere an anderen Organisationen bzw. Unternehmen beteiligen und solche gründen, erwerben, pachten, finanzieren oder mit solchen fusionieren. Diese Tätigkeiten sind zulässig, sofern der Stiftung daraus keine übermässigen Risiken erwachsen. Die Stiftung ist überdies ermächtigt, einzelne Aufgaben juristisch zu verselbständigen oder sie in Zusammenarbeit mit Dritten zu erfüllen und entsprechend vertraglich zu regeln.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-101.223.477
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
7. Mai 2026
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See-Spital
"Das See-Spital stellt die gesetzlich vorgeschriebene Spitalversorgung und den Rettungsdienst in mehreren Gemeinden im Bezirk Horgen sicher."
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Adresse
Asylstrasse 19
8810 Horgen
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-101.223.477 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 7.5.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung hat den Zweck, die gesetzlich vorgeschriebene Spitalversorgung in Einklang mit dem Gesundheitsgesetz sicherzustellen, insbesondere in den Gemeinden Adliswil, Hirzel, Horgen, Hütten, Kilchberg, Langnau am Albis, Oberrieden, Richterswil, Rüschlikon, Schönenberg, Thalwil und Wädenswil. Diese Sicherstellung der öffentlichen spitalmedizinischen Versorgung und des Rettungsdienstes erfolgt dabei im Einklang mit den übergeordneten Zielen, Konzepten und Leitideen für die Gemeinden im Bezirk Horgen. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben, halten, veräussern und zur Finanzierung belasten. Die Stiftung kann sodann alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung und Erreichung des Stiftungszweckes zu fördern oder zu erleichtern. Sie kann sich insbesondere an anderen Organisationen bzw. Unternehmen beteiligen und solche gründen, erwerben, pachten, finanzieren oder mit solchen fusionieren. Diese Tätigkeiten sind zulässig, sofern der Stiftung daraus keine übermässigen Risiken erwachsen. Die Stiftung ist überdies ermächtigt, einzelne Aufgaben juristisch zu verselbständigen oder sie in Zusammenarbeit mit Dritten zu erfüllen und entsprechend vertraglich zu regeln.
