Stiftung Vivendra
Stiftung für den Bau und Betrieb von Wohnheimen, Schulheimen, Kindergärten, Tagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Zweck
Die Stiftung bezweckt den Bau und den Betrieb von Wohnheimen, eines Schulheimes (heilpädagogische Sonderschule und Schulinternat) samt heilpädagogischem Kindergarten und Kinderkrippe, einer Tagesstätte sowie geschützten Werkstätten und Beschäftigungsmöglichkeiten in Dielsdorf und anderen Standorten für Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen und Wohnsitz im Kanton Zürich. Es können auch Menschen mit anderen Behinderungen aufgenommen werden. Die Stiftung ergreift hiezu alle notwendigen Massnahmen, im Besonderen solche zur Schulung, Förderung, Eingliederung und der dauernden Beschäftigung. Die Stiftung kann zur Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderung weitere Heime und andere Einrichtungen errichten und betreiben. Die Stiftung ergreift alle Massnahmen, um auch die Aufgaben des Familienersatzes für ältere Menschen mit Behinderung zu erfüllen. Die Stiftung ist ermächtigt, unter Wahrung der Priorität des Kantons Zürich auch Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen, die steuerrechtlich einen ausserkantonalen Wohnsitz haben. Der Stiftungsrat ist insbesondere ermächtigt, die für die Erreichung des Stiftungszwecks notwendigen Landkäufe zu tätigen und entsprechende Kauf- und Grundpfandverträge abzuschliessen. Die näheren Bestimmungen über die Durchführung des Stiftungszweckes beschliesst der Stiftungsrat; er erlässt hierüber ein Stiftungsreglement.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-105.751.261
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
30. März 2026
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Stiftung Vivendra
"Stiftung für den Bau und Betrieb von Wohnheimen, Schulheimen, Kindergärten, Tagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen."
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Adresse
Spitalstrasse 12
8157 Dielsdorf
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-105.751.261 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 30.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt den Bau und den Betrieb von Wohnheimen, eines Schulheimes (heilpädagogische Sonderschule und Schulinternat) samt heilpädagogischem Kindergarten und Kinderkrippe, einer Tagesstätte sowie geschützten Werkstätten und Beschäftigungsmöglichkeiten in Dielsdorf und anderen Standorten für Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen und Wohnsitz im Kanton Zürich. Es können auch Menschen mit anderen Behinderungen aufgenommen werden. Die Stiftung ergreift hiezu alle notwendigen Massnahmen, im Besonderen solche zur Schulung, Förderung, Eingliederung und der dauernden Beschäftigung. Die Stiftung kann zur Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderung weitere Heime und andere Einrichtungen errichten und betreiben. Die Stiftung ergreift alle Massnahmen, um auch die Aufgaben des Familienersatzes für ältere Menschen mit Behinderung zu erfüllen. Die Stiftung ist ermächtigt, unter Wahrung der Priorität des Kantons Zürich auch Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen, die steuerrechtlich einen ausserkantonalen Wohnsitz haben. Der Stiftungsrat ist insbesondere ermächtigt, die für die Erreichung des Stiftungszwecks notwendigen Landkäufe zu tätigen und entsprechende Kauf- und Grundpfandverträge abzuschliessen. Die näheren Bestimmungen über die Durchführung des Stiftungszweckes beschliesst der Stiftungsrat; er erlässt hierüber ein Stiftungsreglement.
