Automobil Club der Schweiz, ACS
Wahrung der Rechte und Interessen von Automobilisten im Strassenverkehr, Verkehrspolitik, Sicherheit und Verkehrserziehung.
Zweck
Wahrung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder im Strassenverkehr sowie den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und allen weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrsgesetzgebung und ihrer Anwendung seine besondere Aufmerksamkeit. Zudem setzt er sich für die Sicherheit auf der Strasse und die Verkehrserziehung ein. Der Verein kann in allen den Verkehr betreffenden Fragen, insbesondere bei Anordnungen von Verkehrsbeschränkungen und anderen strassenbaulichen Massnahmen, die den Strassenverkehr in irgendeiner Form beeinflussen können, geeignete Massnahmen für seine Mitglieder und/oder Sektionen ergreifen, wie beispielsweise Referenden, Initiativen, Klagen und/oder Rechtsmittel (unter anderem Beschwerden).
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-107.814.205
Handelsregisteramt
Kanton Bern
Rechtsform
Verein
Letzte SHAB-Publikation
27. März 2026
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Automobil Club der Schweiz, ACS
"Wahrung der Rechte und Interessen von Automobilisten im Strassenverkehr, Verkehrspolitik, Sicherheit und Verkehrserziehung."
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Adresse
Wasserwerkgasse 39
3011 Bern
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-107.814.205 |
| Rechtsform | Verein |
| Kanton | Bern |
| SHAB | 27.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Wahrung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder im Strassenverkehr sowie den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und allen weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrsgesetzgebung und ihrer Anwendung seine besondere Aufmerksamkeit. Zudem setzt er sich für die Sicherheit auf der Strasse und die Verkehrserziehung ein. Der Verein kann in allen den Verkehr betreffenden Fragen, insbesondere bei Anordnungen von Verkehrsbeschränkungen und anderen strassenbaulichen Massnahmen, die den Strassenverkehr in irgendeiner Form beeinflussen können, geeignete Massnahmen für seine Mitglieder und/oder Sektionen ergreifen, wie beispielsweise Referenden, Initiativen, Klagen und/oder Rechtsmittel (unter anderem Beschwerden).
