Personalfürsorgestiftung des Arbeitsheims für Behinderte
Vorsorge für Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen und Beiträgen bei Alter, Invalidität, Erholungsurlaub, Spitalaufenthalt, Notlage oder Tod.
Die Branchenzuordnung erfolgt automatisiert anhand der im Handelsregister veröffentlichten Angaben und kann von der tatsächlichen Geschäftstätigkeit abweichen. Kategorie korrigieren
Zweck von Personalfürsorgestiftung des Arbeitsheims für Behinderte
Vorsorge für die Arbeitnehmer der Genossenschaft sowie deren Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen und Beiträgen, wenn der Angestellte zufolge Alter oder Invalidität ganz oder teilweise erwerbsunfähig geworden ist; wenn Angestellte eines Erholungsurlaubes, der Unterbringung in einem Spital, einem Sanatorium oder einer andern Anstalt bedürfen; wenn Angestellte ohne eigenes Verschulden in eine Notlage geraten; wenn ein Angestellter verstorben ist und er unterstützungsbedürftige Angehörige hinterlässt.
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Firmendaten zu Personalfürsorgestiftung des Arbeitsheims für Behinderte
Personalfürsorgestiftung des Arbeitsheims für Behinderte, mit Sitz in Amriswil (Kanton Thurgau), ist im Handelsregister unter der UID CHE-109.762.654 eingetragen.
Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.762.654
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
9. April 2026
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 9. April 2026.
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Adresse
Arbonerstrasse 17
8580 Amriswil
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.762.654 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Thurgau |
| SHAB | 9.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Vorsorge für die Arbeitnehmer der Genossenschaft sowie deren Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen und Beiträgen, wenn der Angestellte zufolge Alter oder Invalidität ganz oder teilweise erwerbsunfähig geworden ist; wenn Angestellte eines Erholungsurlaubes, der Unterbringung in einem Spital, einem Sanatorium oder einer andern Anstalt bedürfen; wenn Angestellte ohne eigenes Verschulden in eine Notlage geraten; wenn ein Angestellter verstorben ist und er unterstützungsbedürftige Angehörige hinterlässt.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
