Personalvorsorgestiftung der SISKA-Gruppe
Vorsorge für Arbeitnehmer der SISKA-Gruppe und verbundener Unternehmen gegen die Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Bietet weitergehende Unterstützung bei Notlagen.
Zweck
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der SISKA-Gruppe und der mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Ein Anschluss ist nur möglich, wenn der Stiftung die hierzu nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.733.552
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
7. April 2026
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Personalvorsorgestiftung der SISKA-Gruppe
"Vorsorge für Arbeitnehmer der SISKA-Gruppe und verbundener Unternehmen gegen die Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Bietet weitergehende Unterstützung bei Notlagen."
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Adresse
Brunngasse 6
8400 Winterthur
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.733.552 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 7.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der SISKA-Gruppe und der mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Ein Anschluss ist nur möglich, wenn der Stiftung die hierzu nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
