Reishauer-Stiftung
Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Angehörige gegen Alter, Tod und Invalidität. Erweitert Leistungen und schliesst Personal verbundener Betriebe ein.
Zweck
Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der "Reishauer AG", in Wallisellen, und ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.730.401
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
2. April 2026
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Reishauer-Stiftung
"Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Angehörige gegen Alter, Tod und Invalidität. Erweitert Leistungen und schliesst Personal verbundener Betriebe ein."
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Adresse
Industriestrasse 40
8304 Wallisellen
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.730.401 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 2.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der "Reishauer AG", in Wallisellen, und ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
