Wohlfahrtsfonds der Zellweger Luwa AG
Vorsorge und Unterstützung für Arbeitnehmer der Zellweger Luwa AG und deren Hinterbliebenen bei Alter, Invalidität, Tod und in Notlagen. Kann auch Personal verbundener Unternehmen einschliessen.
Zweck
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Zellweger Luwa AG, in Uster, sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod; die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer; die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen, Versicherungsprämien und Leistungen an andere steuerbefreite Pesonalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und deren Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.737.722
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
1. April 2026
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Wohlfahrtsfonds der Zellweger Luwa AG
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Adresse
Weiherallee 11a
8610 Uster
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.737.722 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 1.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Zellweger Luwa AG, in Uster, sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod; die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer; die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen, Versicherungsprämien und Leistungen an andere steuerbefreite Pesonalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und deren Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
