Personalfürsorgestiftung der Pfenninger Unternehmungen AG
Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Angehörige gegen Risiken wie Alter, Tod und Invalidität. Bietet auch zusätzliche Unterstützung bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
Zweck
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma "Pfenninger Unternehmungen AG", in Schlieren, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat; kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind der Stiftung angeschlossen werden.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.625.299
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
1. April 2026
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Personalfürsorgestiftung der Pfenninger Unternehmungen AG
"Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Angehörige gegen Risiken wie Alter, Tod und Invalidität. Bietet auch zusätzliche Unterstützung bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit."
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Adresse
Bäckerstrasse 5
8952 Schlieren
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.625.299 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 1.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma "Pfenninger Unternehmungen AG", in Schlieren, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat; kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind der Stiftung angeschlossen werden.
