Franz und Lina Hoeffleur-Geering Stiftung
Stiftung zum Unterhalt der Liegenschaft Kat.-Nr. 5743/Seebach, Ausserdorfstrasse 24, 8052 Zürich. Erträgnisse gehen an reformierte Kirchgemeinde Seebach, Alterswohnheim Grünhalde und Schweiz. Stiftung
Zweck
Unterhalt der Liegenschaft Kat.-Nr. 5743/Seebach, Ausserdorfstrasse 24, 8052 Zürich, mit der Auflage, das Gebäude und den bestehenden Park im Zustand wie am Todestag des Stifters zu erhalten und fortbestehen zu lassen. Bauliche Änderungen im Innern des Gebäudes sind möglich. Ebenso sind äusserliche Veränderungen an dem Gebäude möglich, soweit dessen Charakter erhalten bleibt. Aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens ist der Unterhalt der gewidmeten Liegenschaft zu bezahlen, wobei der Stiftungsrat verpflichtet ist, jährlich angemessene Rückstellungen vorzunehmen, um diese Erhaltung sicherzustellen. Der aus den Erträgnissen verbleibende Nettobetrag soll den folgenden Institutionen zukommen: a) ein Drittel der reformierten Kirchgemeinde Seebach (Stadt Zürich), b) ein Drittel dem Alterswohnheim Grünhalde des Verein für Alters- und Pflegeheime in Zürich-Seebach, c) ein Drittel der Schweiz. Stiftung für das Alter. Der Stiftungsrat entscheidet endgültig über die für die Liegenschaft auszuführenden Unterhaltsarbeiten, die Höhe der hiefür vorzunehmenden Rückstellungen und die Höhe des Betrags, welcher an die unter a) bis c) genannten Destinatäre zu verteilen ist.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-110.592.689
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
27. März 2026
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Franz und Lina Hoeffleur-Geering Stiftung
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Adresse
Althardstrasse 10
8105 Regensdorf
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-110.592.689 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 27.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Unterhalt der Liegenschaft Kat.-Nr. 5743/Seebach, Ausserdorfstrasse 24, 8052 Zürich, mit der Auflage, das Gebäude und den bestehenden Park im Zustand wie am Todestag des Stifters zu erhalten und fortbestehen zu lassen. Bauliche Änderungen im Innern des Gebäudes sind möglich. Ebenso sind äusserliche Veränderungen an dem Gebäude möglich, soweit dessen Charakter erhalten bleibt. Aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens ist der Unterhalt der gewidmeten Liegenschaft zu bezahlen, wobei der Stiftungsrat verpflichtet ist, jährlich angemessene Rückstellungen vorzunehmen, um diese Erhaltung sicherzustellen. Der aus den Erträgnissen verbleibende Nettobetrag soll den folgenden Institutionen zukommen: a) ein Drittel der reformierten Kirchgemeinde Seebach (Stadt Zürich), b) ein Drittel dem Alterswohnheim Grünhalde des Verein für Alters- und Pflegeheime in Zürich-Seebach, c) ein Drittel der Schweiz. Stiftung für das Alter. Der Stiftungsrat entscheidet endgültig über die für die Liegenschaft auszuführenden Unterhaltsarbeiten, die Höhe der hiefür vorzunehmenden Rückstellungen und die Höhe des Betrags, welcher an die unter a) bis c) genannten Destinatäre zu verteilen ist.
