Allgemeine Fürsorgestiftung der Baumann Federn AG
Vorsorge für Arbeitnehmer und Hinterbliebene, Unterstützung in Notlagen, Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsförderung.
Zweck
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der aktiven Arbeitnehmer und zugunsten der sich im Ruhestand befindenden ehemaligen Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, oder Arbeitslosigkeit; mit Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Gesundheitsförderung und Prävention. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Das Erbringen reiner Arbeitgeberbeiträge aus Mitteln der Stiftung ist nur möglich, wenn vorgängig entsprechende Beitragsreserven geäufnet und diese gesondert ausgewiesen worden sind (Art. 331 OR).
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.714.135
Handelsregisteramt
Kanton St. Gallen
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
30. April 2026
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Allgemeine Fürsorgestiftung der Baumann Federn AG
"Vorsorge für Arbeitnehmer und Hinterbliebene, Unterstützung in Notlagen, Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsförderung."
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Adresse
Fabrikstrasse 1
8734 Ermenswil
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.714.135 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | St. Gallen |
| SHAB | 30.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der aktiven Arbeitnehmer und zugunsten der sich im Ruhestand befindenden ehemaligen Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, oder Arbeitslosigkeit; mit Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Gesundheitsförderung und Prävention. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Das Erbringen reiner Arbeitgeberbeiträge aus Mitteln der Stiftung ist nur möglich, wenn vorgängig entsprechende Beitragsreserven geäufnet und diese gesondert ausgewiesen worden sind (Art. 331 OR).
