Wohlfahrtsfonds der Loacker Swiss Recycling AG
Vorsorge für Arbeitnehmer und Hinterbliebene (Alter, Invalidität, Tod). Unterstützung in Notlagen (Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit).
Zweck
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma, einschliesslich der Mitglieder der Geschäftsleitung, sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen oder von freiwilligen Zusatzbeträgen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.723.878
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
1. April 2026
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Wohlfahrtsfonds der Loacker Swiss Recycling AG
"Vorsorge für Arbeitnehmer und Hinterbliebene (Alter, Invalidität, Tod). Unterstützung in Notlagen (Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit)."
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Adresse
Usterstrasse 99
8600 Dübendorf
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.723.878 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 1.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma, einschliesslich der Mitglieder der Geschäftsleitung, sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen oder von freiwilligen Zusatzbeträgen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
