Personalvorsorgestiftung der MCH Group
Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmende und Angehörige gegen Risiken wie Alter, Tod und Invalidität. Bietet über gesetzliche Leistungen hinausgehende Vorsorge.
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden der Stifterfirma und der mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und die Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.654.042
Handelsregisteramt
Kanton Basel-Stadt
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
14. April 2026
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Personalvorsorgestiftung der MCH Group
"Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmende und Angehörige gegen Risiken wie Alter, Tod und Invalidität. Bietet über gesetzliche Leistungen hinausgehende Vorsorge."
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Adresse
Picassoplatz 8
4052 Basel
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.654.042 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Basel-Stadt |
| SHAB | 14.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden der Stifterfirma und der mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und die Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
