Stiftung Amarcord
Förderung des begleiteten Wohnens für behinderte Menschen durch Bereitstellung von Wohnraum. Integriertes Wohnen für Behinderte und Nichtbehinderte.
Zweck
Die Stiftung verfolgt im öffentlichen Interesse der Schweiz und des Kantons Zürich die Förderung des begleiteten Wohnens für geistig oder körperlich behinderte Menschen durch Bereitstellung von geeignetem Wohnraum. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben. Sie verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Bei der Bereitstellung von Wohnraum auf stiftungseigenen Grundstücken wird auf eine Durchmischung des Wohnraums für behinderte und nicht-behinderte Menschen geachtet (integriertes Wohnen). In der Regel soll mindestens die Hälfte des Wohnraums auf einem stiftungseigenen Grundstück dem begleiteten Wohnen behinderter Menschen und deren Begleitern dienen; der Wohnraum der Begleiter soll nicht grösser sein als der Wohnraum der behinderten Menschen. Die Flächen, die nicht dem begleiteten Wohnen behinderter Menschen und deren Begleitern dienen, sollen als Gewerbeflächen oder als Wohnraum für nichtbehinderte Menschen dienen. Die Stiftung kann Mietzinse erheben. Die Mietzinse werden für den Unterhalt der stiftungseigenen Grundstücke sowie für die übrige Zweckverfolgung der Stiftung verwendet. Die Geschäftsräumlichkeiten und der Wohnraum, der nicht dem begleiteten Wohnen behinderter Menschen und deren Begleitern dient, werden zu Marktkonditionen vermietet.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.996.146
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
8. April 2026
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Stiftung Amarcord
"Förderung des begleiteten Wohnens für behinderte Menschen durch Bereitstellung von Wohnraum. Integriertes Wohnen für Behinderte und Nichtbehinderte."
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Adresse
Bahnhofstrasse 70
8001 Zürich
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.996.146 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 8.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung verfolgt im öffentlichen Interesse der Schweiz und des Kantons Zürich die Förderung des begleiteten Wohnens für geistig oder körperlich behinderte Menschen durch Bereitstellung von geeignetem Wohnraum. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben. Sie verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Bei der Bereitstellung von Wohnraum auf stiftungseigenen Grundstücken wird auf eine Durchmischung des Wohnraums für behinderte und nicht-behinderte Menschen geachtet (integriertes Wohnen). In der Regel soll mindestens die Hälfte des Wohnraums auf einem stiftungseigenen Grundstück dem begleiteten Wohnen behinderter Menschen und deren Begleitern dienen; der Wohnraum der Begleiter soll nicht grösser sein als der Wohnraum der behinderten Menschen. Die Flächen, die nicht dem begleiteten Wohnen behinderter Menschen und deren Begleitern dienen, sollen als Gewerbeflächen oder als Wohnraum für nichtbehinderte Menschen dienen. Die Stiftung kann Mietzinse erheben. Die Mietzinse werden für den Unterhalt der stiftungseigenen Grundstücke sowie für die übrige Zweckverfolgung der Stiftung verwendet. Die Geschäftsräumlichkeiten und der Wohnraum, der nicht dem begleiteten Wohnen behinderter Menschen und deren Begleitern dient, werden zu Marktkonditionen vermietet.
