Bodenschutzstiftung Stadt Zürich
Schutz und Sanierung natürlicher Ressourcen in Pachtgärten, insbesondere Böden und Gewässer. Unterstützung bei Wiederherstellung nach Ereignissen und Beteiligung an Kosten für Bodenschutz.
Zweck
Die Stiftung bezweckt, die natürlichen Ressourcen in Pachtgärten (insbesondere in Klein-, Einzelpacht- und Gemeinschaftsgärten) vor Beeinträchtigungen zu schützen und zu sanieren. Sie kümmert sich insbesondere um die Gesunderhaltung der Böden und Gewässer. Als Beeinträchtigung gilt namentlich die Kontamination mit Schadstoffen. Die Stiftung kann für die Wiederherstellung von Pachtgärten nach ausserordentlichen Ereignissen wie Stürmen, Hochwasser oder Feuerbrünsten Unterstützung leisten. Bei neu erstellten Gartenarealen oder bei Änderung der Nutzungsdichte in bestehenden Arealen kann sich die Stiftung zwecks Verringerung bestehender Beeinträchtigungen des Bodens oder Vermeidung von künftigen Beeinträchtigungen des Bodens an den Erstellungskosten beteiligen. Bei aufzulösenden Gartenarealen kann sich die Stiftung zwecks Verringerung bestehender Beeinträchtigungen des Bodens oder Vermeidung von künftigen Beeinträchtigungen des Bodens an den Räumungskosten beteiligen. Die Stiftungstätigkeit erstreckt sich auf Pachtgärten, die auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Zürich angelegt sind.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-114.316.444
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
26. März 2026
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Bodenschutzstiftung Stadt Zürich
"Schutz und Sanierung natürlicher Ressourcen in Pachtgärten, insbesondere Böden und Gewässer. Unterstützung bei Wiederherstellung nach Ereignissen und Beteiligung an Kosten für Bodenschutz."
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Adresse
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-114.316.444 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 26.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt, die natürlichen Ressourcen in Pachtgärten (insbesondere in Klein-, Einzelpacht- und Gemeinschaftsgärten) vor Beeinträchtigungen zu schützen und zu sanieren. Sie kümmert sich insbesondere um die Gesunderhaltung der Böden und Gewässer. Als Beeinträchtigung gilt namentlich die Kontamination mit Schadstoffen. Die Stiftung kann für die Wiederherstellung von Pachtgärten nach ausserordentlichen Ereignissen wie Stürmen, Hochwasser oder Feuerbrünsten Unterstützung leisten. Bei neu erstellten Gartenarealen oder bei Änderung der Nutzungsdichte in bestehenden Arealen kann sich die Stiftung zwecks Verringerung bestehender Beeinträchtigungen des Bodens oder Vermeidung von künftigen Beeinträchtigungen des Bodens an den Erstellungskosten beteiligen. Bei aufzulösenden Gartenarealen kann sich die Stiftung zwecks Verringerung bestehender Beeinträchtigungen des Bodens oder Vermeidung von künftigen Beeinträchtigungen des Bodens an den Räumungskosten beteiligen. Die Stiftungstätigkeit erstreckt sich auf Pachtgärten, die auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Zürich angelegt sind.
