KIBAG Personalstiftung
Vorsorge für Arbeitnehmer bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Tod. Gewährung von Unterstützungen in Notlagen.
Die Branchenzuordnung erfolgt automatisiert anhand der im Handelsregister veröffentlichten Angaben und kann von der tatsächlichen Geschäftstätigkeit abweichen. Kategorie korrigieren
Zweck
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit bzw. bei deren Ableben für ihre Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienst der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Genehmigung der Stifterfirma auch das Personal von mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen und Institutionen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.522.558
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
30. März 2026
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 30. März 2026.
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In der Nähe von Zürich
"Vorsorge für Arbeitnehmer bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Tod. Gewährung von Unterstützungen in Notlagen."
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Adresse
Seestrasse 404
8038 Zürich
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.522.558 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 30.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit bzw. bei deren Ableben für ihre Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienst der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Genehmigung der Stifterfirma auch das Personal von mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen und Institutionen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
