BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für das Personal des Kantons Zürich und sorgt für Vorsorgeschutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
Die Branchenzuordnung erfolgt automatisiert anhand der im Handelsregister veröffentlichten Angaben und kann von der tatsächlichen Geschäftstätigkeit abweichen. Kategorie korrigieren
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für das Personal des Kantons Zürich. Die Stiftung kann Anschlussvereinbarungen abschliessen und dadurch das Personal insbesondere folgender Organisationen aufnehmen: - Gemeinwesen, Institutionen und Unternehmungen, die dem Kanton Zürich nahestehen oder öffentliche Aufgaben des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde erfüllen; - zürcherische Gemeinden sowie andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und gemeinnützige Institutionen sowie diesen nahestehende Institutionen und Unternehmungen. Über den Anschluss entscheidet die Stiftung. Die Anschlussvereinbarungen sind in schriftlicher Form zu schliessen. Der Anschluss eines Arbeitgebers ist der Aufsichtsbehörde zu melden. Die Stiftung sorgt für einen angemessenen Vorsorgeschutz ihrer Versicherten sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Altersrücktritts sowie der Risiken Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weiter gehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Altersvorsorge wird im Beitragsprimat geführt. Die Stiftung bietet einen Vorsorgeplan an, der im technischen Rücktrittsalter eine Altersrente von rund 60% des letzten versicherten Lohnes vorsieht, wenn die Versicherten eine vollständige Beitragszeit aufweisen oder sich voll eingekauft haben. Die Stiftung kann weitere Vorsorgepläne anbieten. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt darin auch das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Versicherten und der Rentenbezügerinnen und -bezüger geändert werden Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Rückversicherungsverträge mit Versicherungsgesellschaften abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Darüber hinaus kann sie alle Massnahmen vorkehren, Geschäfte tätigen und sich an Unternehmen beteiligen sowie solche gründen, welche der Erfüllung des Stiftungszweckes direkt oder indirekt dienen.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-198.602.677
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
26. März 2026
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 26. März 2026.
Sind Sie der Inhaber dieser Firma?
Übernehmen Sie Ihr Firmenprofil, ergänzen Sie Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Fotos und mehr — und werden Sie besser gefunden.
Diese Firma verwaltenKostenlos — dauert nur 2 Minuten
Einzelne Profile aus dem öffentlichen Handelsregister entfernen wir nicht allein auf Wunsch; ungenaue Daten korrigieren wir, Inhalte entfernen wir bei rechtlichem Grund — siehe Löschanfragen & Datenkorrekturen. Betroffene natürliche Personen (insbesondere Einzelunternehmer) können der Verarbeitung widersprechen und die Entfernung verlangen — über Rechtsverletzung melden oder per E-Mail an den Datenschutz.
NVB - Nationales Versicherungsbüro Schweiz
Der Verein nimmt gesetzliche Aufgaben im Strassenverkehrsgesetz wahr und betreibt das Nationale Versicherungsbüro für seine Mitglieder zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes.
NGF - Nationaler Garantiefonds Schweiz
Der Verein nimmt gesetzliche Aufgaben im Strassenverkehr wahr und betreibt den Nationalen Garantiefonds für seine Mitglieder. Er vertritt Interessen im Verkehrsopferschutz.
AXA Hauptagentur Fabian Winter
Beratung und Vermittlung von Versicherungslösungen.
Stiftung Schweizerischer Bankenombudsman
Stiftung stellt eine neutrale und unabhängige Informations- und Vermittlungsstelle für Kunden von Mitgliedinstituten der Schweizerischen Bankiervereinigung zur Verfügung.
XLIV AG
Erbringung von Dienstleistungen eines Single Family Office, einschliesslich Vermögensverwaltung, Finanzanalysen, Nachlass- und Finanzplanung sowie Administration von Familienvermögen.
VT Wealth Management AG
Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Handel mit Wertschriften, Finanzinstrumenten und Edelmetallen.
Zaltana Three Properties AG
Erwerb, Vermietung und Veräusserung von Liegenschaften und Grundstücken sowie Immobilienverwaltung.
XLIV AG
Erbringung von Dienstleistungen eines Single Family Office, einschliesslich Vermögensverwaltung, Finanzanalysen, Nachlass- und Finanzplanung sowie Administration von Familienvermögen.
Beliebte Kategorien in Zürich
In der Nähe von Zürich
Warum FIRMEN.directory?
- ✔Geprüfte Anbieter
Qualitätsgesicherte Einträge
- ✔Lokale Unternehmen
Aus Ihrer Region
- ✔Echte Bewertungen
Von echten Kunden
- ✔Direkte Kontaktaufnahme
Schnell und unkompliziert
"Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für das Personal des Kantons Zürich und sorgt für Vorsorgeschutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität."
Bewertung hinterlassen
Adresse
Obstgartenstrasse 21
8006 Zürich
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-198.602.677 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 26.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für das Personal des Kantons Zürich. Die Stiftung kann Anschlussvereinbarungen abschliessen und dadurch das Personal insbesondere folgender Organisationen aufnehmen: - Gemeinwesen, Institutionen und Unternehmungen, die dem Kanton Zürich nahestehen oder öffentliche Aufgaben des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde erfüllen; - zürcherische Gemeinden sowie andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und gemeinnützige Institutionen sowie diesen nahestehende Institutionen und Unternehmungen. Über den Anschluss entscheidet die Stiftung. Die Anschlussvereinbarungen sind in schriftlicher Form zu schliessen. Der Anschluss eines Arbeitgebers ist der Aufsichtsbehörde zu melden. Die Stiftung sorgt für einen angemessenen Vorsorgeschutz ihrer Versicherten sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Altersrücktritts sowie der Risiken Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weiter gehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Altersvorsorge wird im Beitragsprimat geführt. Die Stiftung bietet einen Vorsorgeplan an, der im technischen Rücktrittsalter eine Altersrente von rund 60% des letzten versicherten Lohnes vorsieht, wenn die Versicherten eine vollständige Beitragszeit aufweisen oder sich voll eingekauft haben. Die Stiftung kann weitere Vorsorgepläne anbieten. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt darin auch das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Versicherten und der Rentenbezügerinnen und -bezüger geändert werden Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Rückversicherungsverträge mit Versicherungsgesellschaften abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Darüber hinaus kann sie alle Massnahmen vorkehren, Geschäfte tätigen und sich an Unternehmen beteiligen sowie solche gründen, welche der Erfüllung des Stiftungszweckes direkt oder indirekt dienen.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
