PerArte Stiftung
Unterstützung des Kunsthauses Zürich durch Finanzierung oder Mitfinanzierung von Ausstellungen namhafter Künstler. Übernahme oder Finanzierung kuratorischer Aufgaben möglich.
Zweck
1. Die Stiftung bezweckt die Unterstützung des Kunsthauses Zürich bzw. dessen Trägervereins Zürcher Kunstgesellschaft hauptsächlich durch die Finanzierung oder Mitfinanzierung von bedeutenden, zeitlich begrenzten und publikumswirksamen Ausstellungen namhafter Künstler bzw. Künstlerinnen mit internationalem Renommee im Kunsthaus Zürich. Sie kann in Absprache mit der Zürcher Kunstgesellschaft ausnahmsweise auch kuratorische Aufgaben im Zusammenhang mit solchen Ausstellungen selbst übernehmen oder finanzieren. 2. Solche kuratorische Aufgaben für Ausstellungen im Sinne von Art. 3 Ziff. 1 vorstehend umfassen insbesondere; die Planung und Durchführung von Ausstellungen; die Erarbeitung und Publikation von Ausstellungskatalogen und wissenschaftlichen Publikationen im Zusammenhang mit solchen Ausstellungen; die Bildungs- und Vermittlungsarbeit im Zusammenhang mit solchen Ausstellungen, u.a. auch für die Jugend; oder die individuelle Finanzierung von Kuratorenleistungen für solche Ausstellungen. 3. Nicht zu den von der Stiftung unterstützten Aufgaben gehören; Die Finanzierung der übrigen Tätigkeitsbereiche der Zürcher Kunstgesellschaft gemäss deren eigener statutarischer Zwecksetzung, insbesondere die Erhaltung und der Ausbau der Kunstsammlungen und der Bibliothek, die Herausgabe und finanzielle Unterstützung von Publikationen auf dem Gebiete der bildenden Kunst, Veranstaltungen zur Kunstvermittlung und geselliger Anlässe und die Ausstellung und Pflege von Kunstwerken Dritter, soweit diese nicht im Zusammenhang mit den unterstützten Ausstellungen im Sinne von Art. 3 Ziff. 1 und 2 vorstehend stehen; die Finanzierung der allgemeinen Betriebskosten des Kunsthauses Zürich; die Finanzierung von wiederkehrenden Ausgaben; der Erwerb neuer Kunstwerke; die Provenienzforschung; die Finanzierung von Künstlern oder Professuren; und die Pflege und Restauration von Kunstwerken. 4. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-425.404.812
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
8. Mai 2026
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PerArte Stiftung
"Unterstützung des Kunsthauses Zürich durch Finanzierung oder Mitfinanzierung von Ausstellungen namhafter Künstler. Übernahme oder Finanzierung kuratorischer Aufgaben möglich."
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Adresse
Hardstrasse 201
8005 Zürich
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-425.404.812 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 8.5.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
1. Die Stiftung bezweckt die Unterstützung des Kunsthauses Zürich bzw. dessen Trägervereins Zürcher Kunstgesellschaft hauptsächlich durch die Finanzierung oder Mitfinanzierung von bedeutenden, zeitlich begrenzten und publikumswirksamen Ausstellungen namhafter Künstler bzw. Künstlerinnen mit internationalem Renommee im Kunsthaus Zürich. Sie kann in Absprache mit der Zürcher Kunstgesellschaft ausnahmsweise auch kuratorische Aufgaben im Zusammenhang mit solchen Ausstellungen selbst übernehmen oder finanzieren. 2. Solche kuratorische Aufgaben für Ausstellungen im Sinne von Art. 3 Ziff. 1 vorstehend umfassen insbesondere; die Planung und Durchführung von Ausstellungen; die Erarbeitung und Publikation von Ausstellungskatalogen und wissenschaftlichen Publikationen im Zusammenhang mit solchen Ausstellungen; die Bildungs- und Vermittlungsarbeit im Zusammenhang mit solchen Ausstellungen, u.a. auch für die Jugend; oder die individuelle Finanzierung von Kuratorenleistungen für solche Ausstellungen. 3. Nicht zu den von der Stiftung unterstützten Aufgaben gehören; Die Finanzierung der übrigen Tätigkeitsbereiche der Zürcher Kunstgesellschaft gemäss deren eigener statutarischer Zwecksetzung, insbesondere die Erhaltung und der Ausbau der Kunstsammlungen und der Bibliothek, die Herausgabe und finanzielle Unterstützung von Publikationen auf dem Gebiete der bildenden Kunst, Veranstaltungen zur Kunstvermittlung und geselliger Anlässe und die Ausstellung und Pflege von Kunstwerken Dritter, soweit diese nicht im Zusammenhang mit den unterstützten Ausstellungen im Sinne von Art. 3 Ziff. 1 und 2 vorstehend stehen; die Finanzierung der allgemeinen Betriebskosten des Kunsthauses Zürich; die Finanzierung von wiederkehrenden Ausgaben; der Erwerb neuer Kunstwerke; die Provenienzforschung; die Finanzierung von Künstlern oder Professuren; und die Pflege und Restauration von Kunstwerken. 4. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
