Personalvorsorgestiftung der Gemeinde Zollikon
Vorsorgeleistungen im Rahmen des BVG für Angestellte der Gemeinde Zollikon und angeschlossene Institutionen, sowie deren Angehörige. Bietet über gesetzliche Leistungen hinausgehende Vorsorge.
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG, seiner Ausführungsbestimmungen und der Verordnung über die Personalvorsorgestiftung der Gemeinde Zollikon (Verordnung) für die Angestellten der Gemeinde Zollikon und der angeschlossenen Institutionen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer Institution erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorgebetreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-426.045.839
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
27. März 2026
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Personalvorsorgestiftung der Gemeinde Zollikon
"Vorsorgeleistungen im Rahmen des BVG für Angestellte der Gemeinde Zollikon und angeschlossene Institutionen, sowie deren Angehörige. Bietet über gesetzliche Leistungen hinausgehende Vorsorge."
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Adresse
Bergstrasse 20
8702 Zollikon
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-426.045.839 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 27.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG, seiner Ausführungsbestimmungen und der Verordnung über die Personalvorsorgestiftung der Gemeinde Zollikon (Verordnung) für die Angestellten der Gemeinde Zollikon und der angeschlossenen Institutionen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer Institution erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorgebetreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
