Stiftung Pensionskasse der Thurgauer Kantonalbank
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer und deren Angehörige gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Kann über gesetzliche Leistungen hinausgehen.
Die Branchenzuordnung erfolgt automatisiert anhand der im Handelsregister veröffentlichten Angaben und kann von der tatsächlichen Geschäftstätigkeit abweichen. Kategorie korrigieren
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sowie der angeschlossenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Stiftungsrates und mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung, die Anlagetätigkeit, die Teilliquidation, die Rückstellungspolitik sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den den Anschlussverträgen und Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der wohlerworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-101.666.136
Handelsregisteramt
Kanton Thurgau
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
9. April 2026
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 9. April 2026.
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Thurgauischer landwirtschaftlicher Hypothekar-Bürgschaftsfonds
Die Stiftung bezweckt die Gewährung von Bürgschaften für landwirtschaftliche Darlehen im Kanton Thurgau.
Personalvorsorgestiftung Ingenieurbüro A. Keller AG
Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und deren Angehörige gegen die Folgen von Alter, Invalidität und Tod.
Personalstiftung der Model AG
Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
Personalfürsorgestiftung der Firma Keller-Rutishauser AG
Vorsorge für Arbeitnehmer und deren Angehörige bei Alter, Tod, Krankheit, Unfall oder Invalidität.
Raiffeisenbank Mittelthurgau Genossenschaft
Die Bank betreibt alle Arten von Bankgeschäften im Sinne des genossenschaftlichen Gedankengutes. Sie kann weitere Beratungs-, Finanz- und Dienstleistungsgeschäfte anbieten.
Prale GmbH
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Adresse
Bankplatz 1
8570 Weinfelden
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-101.666.136 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Thurgau |
| SHAB | 9.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Gesellschaft bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sowie der angeschlossenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Stiftungsrates und mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung, die Anlagetätigkeit, die Teilliquidation, die Rückstellungspolitik sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den den Anschlussverträgen und Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der wohlerworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
