Fürsorgefonds der Gessner Gruppe
Vorsorge für Arbeitnehmer und Hinterbliebene (Alter, Invalidität, Tod). Unterstützung in Notlagen (Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit).
Zweck
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlichen oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer, die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der (des) Arbeitgeber(s) können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen (diesem) vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven). Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.721.460
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
26. März 2026
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Fürsorgefonds der Gessner Gruppe
"Vorsorge für Arbeitnehmer und Hinterbliebene (Alter, Invalidität, Tod). Unterstützung in Notlagen (Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit)."
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Adresse
Florhofstrasse 13
8820 Wädenswil
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.721.460 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 26.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlichen oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer, die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der (des) Arbeitgeber(s) können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen (diesem) vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven). Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
