Pensionskasse BonAssistus
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer aus Handel, Dienstleistungen und Informatik sowie deren Angehörige. Gemeinschaftsstiftung mit Anschlussvereinbarung.
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausfüh-rungsbestimmungen für die Arbeitnehmer von Unternehmen aus den Branchen Handel, Dienstleistungen und Informatik, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie wird als Gemeinschaftsstiftung geführt. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Das Aufnahmereglement für Anschlussfirmen regelt die Voraussetzungen für den Anschluss eines Unternehmens. Es besteht kein Anspruch auf einen Anschluss. Die Aufnahmekommission der Pensionskasse BonAssistus macht Vorschläge zu Händen des Stiftungsrats, welcher entscheidet. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Zusätzlich kann der Stiftungsrat über Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie z.B. bei Krankheit, Unfall oder Invalidität, im Einzelfall entscheiden.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-100.969.545
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
30. März 2026
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Pensionskasse BonAssistus
"Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer aus Handel, Dienstleistungen und Informatik sowie deren Angehörige. Gemeinschaftsstiftung mit Anschlussvereinbarung."
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Adresse
Industriestrasse 25
8604 Volketswil
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-100.969.545 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 30.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausfüh-rungsbestimmungen für die Arbeitnehmer von Unternehmen aus den Branchen Handel, Dienstleistungen und Informatik, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie wird als Gemeinschaftsstiftung geführt. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Das Aufnahmereglement für Anschlussfirmen regelt die Voraussetzungen für den Anschluss eines Unternehmens. Es besteht kein Anspruch auf einen Anschluss. Die Aufnahmekommission der Pensionskasse BonAssistus macht Vorschläge zu Händen des Stiftungsrats, welcher entscheidet. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Zusätzlich kann der Stiftungsrat über Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie z.B. bei Krankheit, Unfall oder Invalidität, im Einzelfall entscheiden.
