Pensionskasse der OBT AG
Die Pensionskasse bietet berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Angehörige, deckt Risiken wie Alter, Tod und Invalidität ab und kann über gesetzliche Leistungen hinausgehen.
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell beziehungsweise ehemalig wirtschaftlich oder finanziell verbundener Organisationen und Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität im Rahmen des BVG und seinen Ausführungsbestimmungen sowie des OR. Der Anschluss einer verbundenen Organisation oder Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Zur Erreichung ihres Zweckes kann der Stiftungsrat für die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen, in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss, oder den Anschluss an eine andere Pensionskasse verwirklichen. Die Rechtsstellung der Destinatäre muss dabei gewahrt werden.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.626.979
Handelsregisteramt
Kanton St. Gallen
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
12. Mai 2026
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Pensionskasse der OBT AG
"Die Pensionskasse bietet berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Angehörige, deckt Risiken wie Alter, Tod und Invalidität ab und kann über gesetzliche Leistungen hinausgehen."
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Adresse
Rorschacherstrasse 63
9004 St. Gallen
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.626.979 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | St. Gallen |
| SHAB | 12.5.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell beziehungsweise ehemalig wirtschaftlich oder finanziell verbundener Organisationen und Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität im Rahmen des BVG und seinen Ausführungsbestimmungen sowie des OR. Der Anschluss einer verbundenen Organisation oder Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Zur Erreichung ihres Zweckes kann der Stiftungsrat für die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen, in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss, oder den Anschluss an eine andere Pensionskasse verwirklichen. Die Rechtsstellung der Destinatäre muss dabei gewahrt werden.
