Pensionskasse der Helvetia Versicherungen
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Mitarbeitende der Helvetia Versicherungen und deren Angehörige gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
Die Branchenzuordnung erfolgt automatisiert anhand der im Handelsregister veröffentlichten Angaben und kann von der tatsächlichen Geschäftstätigkeit abweichen. Kategorie korrigieren
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeitenden der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG und Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, beide je eine (direkte oder indirekte) Gruppengesellschaft der Helvetia Holding AG und beide nachfolgend je einzeln auch Arbeitgeber genannt, in der Schweiz und deren Angehörige und Hinterlassenen sowie für eigene Mitarbeitende der Stiftung und deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität sowie bei besonderen Notlagen. Die Stiftung kann auch Leistungen an weitere Personen ausrichten, für welche ein Mitarbeitender nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat. Weitere wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Helvetia Holding AG oder mit einer ihrer (direkten oder indirekten) Gruppengesellschaften verbundene Unternehmungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein können sich der Stiftung durch schriftliche Anschlussvereinbarung anschliessen (eine angeschlossene Gruppengesellschaft oder Unternehmung nachfolgend je einzeln auch Arbeitgeber genannt). Solche Vereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Alle diese Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zusammen mit der jeweiligen Bestätigung des anerkannten Experten gemäss Art. 52d BVG einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.723.097
Handelsregisteramt
Kanton St. Gallen
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
6. Januar 2026
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 6. Januar 2026.
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Adresse
Dufourstrasse 40
9001 St. Gallen
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.723.097 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | St. Gallen |
| SHAB | 6.1.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeitenden der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG und Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, beide je eine (direkte oder indirekte) Gruppengesellschaft der Helvetia Holding AG und beide nachfolgend je einzeln auch Arbeitgeber genannt, in der Schweiz und deren Angehörige und Hinterlassenen sowie für eigene Mitarbeitende der Stiftung und deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität sowie bei besonderen Notlagen. Die Stiftung kann auch Leistungen an weitere Personen ausrichten, für welche ein Mitarbeitender nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat. Weitere wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Helvetia Holding AG oder mit einer ihrer (direkten oder indirekten) Gruppengesellschaften verbundene Unternehmungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein können sich der Stiftung durch schriftliche Anschlussvereinbarung anschliessen (eine angeschlossene Gruppengesellschaft oder Unternehmung nachfolgend je einzeln auch Arbeitgeber genannt). Solche Vereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Alle diese Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zusammen mit der jeweiligen Bestätigung des anerkannten Experten gemäss Art. 52d BVG einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
