Wohlfahrtsfonds der Nahrin AG
Vorsorge für Arbeitnehmer und Rentner sowie deren Angehörige gegen die Folgen von Alter, Tod und Invalidität, inklusive Unterstützung in Notlagen.
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Zweck
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer und Rentner der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch - die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, - die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen, Versicherungsprämien und Vorsorgeleistungen sowie zur Gewährung der finanziellen Sicherheit auch Zuwendungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen bzw. Vorsorgewerke erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Werden reglementarische Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanziert, sind die Arbeitnehmer mindestens nach Massgabe des früheren Beitragsverhältnisses der Stiftung zu beteiligen.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.790.998
Handelsregisteramt
Kanton Obwalden
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
7. Mai 2026
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"Vorsorge für Arbeitnehmer und Rentner sowie deren Angehörige gegen die Folgen von Alter, Tod und Invalidität, inklusive Unterstützung in Notlagen."KI-bearbeitet
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Adresse
Industriestrasse 27
6060 Sarnen
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.790.998 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Obwalden |
| SHAB | 7.5.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer und Rentner der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch - die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, - die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen, Versicherungsprämien und Vorsorgeleistungen sowie zur Gewährung der finanziellen Sicherheit auch Zuwendungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen bzw. Vorsorgewerke erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Werden reglementarische Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanziert, sind die Arbeitnehmer mindestens nach Massgabe des früheren Beitragsverhältnisses der Stiftung zu beteiligen.
