BVG-Stiftung der FBB-Gruppe, Bauma
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer und Angehörige, mit weitergehenden Vorsorgemöglichkeiten.
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.500.640
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
26. März 2026
Sind Sie der Inhaber dieser Firma?
Übernehmen Sie Ihr Firmenprofil, ergänzen Sie Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Fotos und mehr — und werden Sie besser gefunden.
Diese Firma verwaltenKostenlos — dauert nur 2 Minuten
Beliebte Kategorien in Saland
In der Nähe von Saland
Warum FIRMEN.directory?
- ✔Geprüfte Anbieter
Qualitätsgesicherte Einträge
- ✔Lokale Unternehmen
Aus Ihrer Region
- ✔Echte Bewertungen
Von echten Kunden
- ✔Direkte Kontaktaufnahme
Schnell und unkompliziert
BVG-Stiftung der FBB-Gruppe, Bauma
"Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer und Angehörige, mit weitergehenden Vorsorgemöglichkeiten."
Bewertung hinterlassen
Adresse
Dillhaus
8493 Saland
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.500.640 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 26.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.
