ALRIVO Vorsorgestiftung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer des Gastgewerbes und verwandter Institutionen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
Die Branchenzuordnung erfolgt automatisiert anhand der im Handelsregister veröffentlichten Angaben und kann von der tatsächlichen Geschäftstätigkeit abweichen. Kategorie korrigieren
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge mindestens im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Arbeitnehmer von Institutionen des Gastgewerbes und weiteren eng mit diesen im Zusammenhang stehenden Institutionen, sowie deren Angehörige und Hinterlassene, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen. Der Anschluss einer Institution erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente, welche die Tätigkeit der Stiftung näher regeln und insbesondere Bestimmungen enthalten über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Finanzierung und die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, den Versicherten und den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung des Stiftungszwecks und der erworbenen Rechtsansprüche der Versicherten jederzeit geändert werden. Die Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Mit Ausnahme von Leistungen für die berufliche Vorsorge dürfen aus dem Stiftungsvermögen keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Stifterin oder deren Mitglieder rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen usw.).
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.621.255
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
31. März 2026
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 31. März 2026.
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Erbringung von Dienstleistungen und Anbieten von Produkten im Bereich der Personalvorsorge.
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Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer der Swissport International AG gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
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Schaffung und Erhaltung von preisgünstigem Wohnraum für Mitglieder, insbesondere Familien mit kleinem Einkommen. Förderung des gemeinschaftlichen Zusammenlebens.
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Adresse
Sägereistrasse 20
8152 Opfikon
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.621.255 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 31.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge mindestens im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Arbeitnehmer von Institutionen des Gastgewerbes und weiteren eng mit diesen im Zusammenhang stehenden Institutionen, sowie deren Angehörige und Hinterlassene, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen. Der Anschluss einer Institution erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente, welche die Tätigkeit der Stiftung näher regeln und insbesondere Bestimmungen enthalten über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Finanzierung und die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, den Versicherten und den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung des Stiftungszwecks und der erworbenen Rechtsansprüche der Versicherten jederzeit geändert werden. Die Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Mit Ausnahme von Leistungen für die berufliche Vorsorge dürfen aus dem Stiftungsvermögen keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Stifterin oder deren Mitglieder rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen usw.).
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
