Winterhilfe Thurgau
Die Winterhilfe Thurgau überbrückt Notsituationen mit finanziellen und Sachleistungen. Sie informiert über weitere Hilfen und fördert präventive Projekte.
Zweck
Analog der Statuten der Winterhilfe Schweiz bezweckt die Stiftung in erster Linie, mit finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen Notsituationen von Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Thurgau zu überbrücken. Daneben vermittelt die Winterhilfe Thurgau Informationen über weitergehende Hilfemöglichkeiten und fördert Projekte, welche das Entstehen von Notlagen verhindern helfen bzw. zu deren Behebung beitragen. Die Winterhilfe Thurgau unterstützt die Selbsthilfe. Sie soll Bund, Kanton und Gemeinden keine Aufgaben abnehmen, zu deren Erfüllung diese nach Recht und Gesetz verpflichtet sind. Die Winterhilfe Thurgau arbeitet mit anderen öffentlichen und privaten gemeinnützigen Sozialinstitutionen zusammen, um eine möglichst rationelle Verwendung der Mittel zu gewährleisten und Doppelspurigkeiten in der Unterstützungstätigkeit zu vermeiden.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-110.000.367
Handelsregisteramt
Kanton Thurgau
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
10. April 2026
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Winterhilfe Thurgau
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Adresse
Dorfstrasse 6
8546 Kefikon TG
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-110.000.367 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Thurgau |
| SHAB | 10.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Analog der Statuten der Winterhilfe Schweiz bezweckt die Stiftung in erster Linie, mit finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen Notsituationen von Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Thurgau zu überbrücken. Daneben vermittelt die Winterhilfe Thurgau Informationen über weitergehende Hilfemöglichkeiten und fördert Projekte, welche das Entstehen von Notlagen verhindern helfen bzw. zu deren Behebung beitragen. Die Winterhilfe Thurgau unterstützt die Selbsthilfe. Sie soll Bund, Kanton und Gemeinden keine Aufgaben abnehmen, zu deren Erfüllung diese nach Recht und Gesetz verpflichtet sind. Die Winterhilfe Thurgau arbeitet mit anderen öffentlichen und privaten gemeinnützigen Sozialinstitutionen zusammen, um eine möglichst rationelle Verwendung der Mittel zu gewährleisten und Doppelspurigkeiten in der Unterstützungstätigkeit zu vermeiden.
