Dow Personalvorsorgestiftung (Schweiz)
Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer der Dow Europe GmbH und verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige. Bietet Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität, auch über gesetzliche Mindestleistungen h
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Dow Europe GmbH (nachstehend Firma genannt) und von mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.742.769
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
26. März 2026
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Dow Personalvorsorgestiftung (Schweiz)
"Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer der Dow Europe GmbH und verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige. Bietet Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität, auch über gesetzliche Mindestleistungen h"
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Adresse
Bachtobelstrasse 4
8810 Horgen
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.742.769 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 26.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Dow Europe GmbH (nachstehend Firma genannt) und von mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
