Personalfürsorgestiftung des Kinderheims Bachtelen Grenchen
Erbringung von Leistungen an Angestellte und Hinterbliebene in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Alter, Invalidität, Tod oder Arbeitslosigkeit, für Aus-/Weiterbildung, Familie/Beruf, Gesundheitsförderu
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Zweck
Die Stiftung bezweckt die Erbringung von Leistungen an die Angestellten des Stifters und deren Hinterbliebenen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Alter, Invalidität, Tod oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung zu Gunsten der Destinatäre Versicherungsverträge abschliessen. Das Stiftungsvermögen ist so zu verwalten, dass Sicherheit, genügender Ertrag auf den Anlagen und die für die Stiftungsaufgaben benötigen flüssigen Mittel gewährleistet sind. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausserhalb der Zweckbestimmung keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Stifterfirma bzw. die angeschlossenen Unternehmungen rechtlich verpflichtet sind, oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z. B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen etc.).
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-110.379.374
Handelsregister-Nr.
CH-254.7.000.265-0
Handelsregisteramt
Kanton Solothurn
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
3. Juni 2026
Konzern & Verbindungen
aus dem HandelsregisterRevisionsstelle (1)
- BDO AG
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Handelsregister
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Adresse
Bachtelenstrasse 24
2540 Grenchen
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-110.379.374 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Solothurn |
| SHAB | 3.6.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die Erbringung von Leistungen an die Angestellten des Stifters und deren Hinterbliebenen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Alter, Invalidität, Tod oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung zu Gunsten der Destinatäre Versicherungsverträge abschliessen. Das Stiftungsvermögen ist so zu verwalten, dass Sicherheit, genügender Ertrag auf den Anlagen und die für die Stiftungsaufgaben benötigen flüssigen Mittel gewährleistet sind. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausserhalb der Zweckbestimmung keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Stifterfirma bzw. die angeschlossenen Unternehmungen rechtlich verpflichtet sind, oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z. B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen etc.).
