Swisscanto Flex Sammelstiftung der Kantonalbanken
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Schweiz. Sie bietet Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität.
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Stiftung angeschlossenen Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss des Unternehmens erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann für einzelne angeschlossene Unternehmen sowie für die Rentner nach objektiven Kriterien separate Vorsorgewerke errichten. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsrisiken vollumfänglich bei in der Schweiz konzessionierten Lebensversicherungsgesellschaften abdecken, indem sie entsprechende Verträge abschliesst oder in bestehende Versicherungsverträge eintritt. Die Stiftung muss stets selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-114.648.521
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
27. März 2026
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Swisscanto Flex Sammelstiftung der Kantonalbanken
"Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Schweiz. Sie bietet Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität."
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Adresse
Sägereistrasse 29
8152 Glattbrugg
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-114.648.521 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 27.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Stiftung angeschlossenen Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss des Unternehmens erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann für einzelne angeschlossene Unternehmen sowie für die Rentner nach objektiven Kriterien separate Vorsorgewerke errichten. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsrisiken vollumfänglich bei in der Schweiz konzessionierten Lebensversicherungsgesellschaften abdecken, indem sie entsprechende Verträge abschliesst oder in bestehende Versicherungsverträge eintritt. Die Stiftung muss stets selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein.
