Vorsorge SERTO
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer und Angehörige. Bietet über gesetzliche Leistungen hinausgehende Vorsorge und freiwillige Unterstützungen.
Zweck
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt auf Grund einer schriftlichen Anschussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. An im Dienste der Firma stehenden oder an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können freiwillige Unterstützungen in besonderen Notfällen ausgerichtet werden. Über die Zusprechung von Unterstützungsleistungen und deren Bedingungen entscheidet ausschliesslich der Stiftungsrat. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungs-verträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-114.624.093
Handelsregisteramt
Kanton Thurgau
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
10. April 2026
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Vorsorge SERTO
"Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer und Angehörige. Bietet über gesetzliche Leistungen hinausgehende Vorsorge und freiwillige Unterstützungen."
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Adresse
Langfeldstrasse 117
8500 Frauenfeld
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-114.624.093 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Thurgau |
| SHAB | 10.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt auf Grund einer schriftlichen Anschussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. An im Dienste der Firma stehenden oder an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können freiwillige Unterstützungen in besonderen Notfällen ausgerichtet werden. Über die Zusprechung von Unterstützungsleistungen und deren Bedingungen entscheidet ausschliesslich der Stiftungsrat. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungs-verträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
