Sammlung Selbstportraits Jürg Ganz
Die Stiftung bezweckt die Erhaltung und öffentliche Zugänglichmachung der Bildersammlung von Jürg Ganz «Selbstportraits Menschen zwischen Abbild und Psychogramm».
Zweck
Die Stiftung bezweckt die Erhaltung der Bildersammlung von Jürg Ganz «Selbstportraits Menschen zwischen Abbild und Psychogramm». Der Stiftungsrat bestimmt, welche Massnahmen zum Erhalt der Sammlung notwendig sind und wie diese allenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Die Stiftungsrat ist ermächtigt, die Sammlung allenfalls als Dauerleihgabe an eine öffentliche Institution zu geben. Eine Schenkung ist dann nicht ausgeschlossen, wenn die Stiftung anderweitig den Erhalt der Sammlung nicht gewährleisten kann. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-211.393.615
Handelsregisteramt
Kanton Thurgau
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
7. April 2026
Sind Sie der Inhaber dieser Firma?
Übernehmen Sie Ihr Firmenprofil, ergänzen Sie Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Fotos und mehr — und werden Sie besser gefunden.
Diese Firma verwaltenKostenlos — dauert nur 2 Minuten
Beliebte Kategorien in Frauenfeld
Warum FIRMEN.directory?
- ✔Geprüfte Anbieter
Qualitätsgesicherte Einträge
- ✔Lokale Unternehmen
Aus Ihrer Region
- ✔Echte Bewertungen
Von echten Kunden
- ✔Direkte Kontaktaufnahme
Schnell und unkompliziert
Sammlung Selbstportraits Jürg Ganz
"Die Stiftung bezweckt die Erhaltung und öffentliche Zugänglichmachung der Bildersammlung von Jürg Ganz «Selbstportraits Menschen zwischen Abbild und Psychogramm»."
Bewertung hinterlassen
Adresse
Kanzlerstrasse 11
8500 Frauenfeld
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-211.393.615 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Thurgau |
| SHAB | 7.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Die Stiftung bezweckt die Erhaltung der Bildersammlung von Jürg Ganz «Selbstportraits Menschen zwischen Abbild und Psychogramm». Der Stiftungsrat bestimmt, welche Massnahmen zum Erhalt der Sammlung notwendig sind und wie diese allenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Die Stiftungsrat ist ermächtigt, die Sammlung allenfalls als Dauerleihgabe an eine öffentliche Institution zu geben. Eine Schenkung ist dann nicht ausgeschlossen, wenn die Stiftung anderweitig den Erhalt der Sammlung nicht gewährleisten kann. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
