Emil-Halter-Stiftung für Jugendförderung im Thurgau
Förderung von gemeinnützigen Projekten und Organisationen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Bildung, Sport, Kultur und Gesundheit.
Zweck
Zweck der Stiftung ist die Jugendförderung, d.h. die Unterstützung von gemeinnützigen Projekten und Organisationen, die der Förderung von Kindern und Jugendlichen dienen. Im Sinne dieses Zweckes fördert und unterstützt die Stiftung Projekte und Organisationen für Kinder und Jugendliche in den Bereichen Bildung, Sport, Kultur und Gesundheit, wie z.B. Sportanlässe und -organisationen, Kulturanlässe und -organisationen, Gesundheitsorganisationen und Prävention, Ausbildungsinstitutionen etc. Unterstützungen und andere Zuwendungen dürfen nur an Projekte und Organisationen erfolgen, die ihrerseits die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllen. Zuwendungen der Stiftung sollen vorwiegend Projekten und Organisationen im Kanton Thurgau zukommen. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützungsgeld aus dem Stiftungsvermögen steht niemandem zu.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-110.295.702
Handelsregisteramt
Kanton Thurgau
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
8. April 2026
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Emil-Halter-Stiftung für Jugendförderung im Thurgau
"Förderung von gemeinnützigen Projekten und Organisationen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Bildung, Sport, Kultur und Gesundheit."
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Adresse
Bahnhofstrasse 49
8501 Frauenfeld
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-110.295.702 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Thurgau |
| SHAB | 8.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Zweck der Stiftung ist die Jugendförderung, d.h. die Unterstützung von gemeinnützigen Projekten und Organisationen, die der Förderung von Kindern und Jugendlichen dienen. Im Sinne dieses Zweckes fördert und unterstützt die Stiftung Projekte und Organisationen für Kinder und Jugendliche in den Bereichen Bildung, Sport, Kultur und Gesundheit, wie z.B. Sportanlässe und -organisationen, Kulturanlässe und -organisationen, Gesundheitsorganisationen und Prävention, Ausbildungsinstitutionen etc. Unterstützungen und andere Zuwendungen dürfen nur an Projekte und Organisationen erfolgen, die ihrerseits die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllen. Zuwendungen der Stiftung sollen vorwiegend Projekten und Organisationen im Kanton Thurgau zukommen. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützungsgeld aus dem Stiftungsvermögen steht niemandem zu.
