Pensionskasse SHP
Berufliche Vorsorge im Gesundheitswesen für Angestellte und Selbständige gegen Risiken wie Alter, Tod und Invalidität. Bietet Zusatzleistungen.
Zweck
1 Die SHP bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Personen, welche direkt im Gesundheitswesen tätig sind oder indirekt mit dem Gesundheitswesen einen wesentlichen Umsatz tätigen, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Selbständigerwerbende und Mitglieder von Berufsverbänden, die mit dem Gesundheitswesen verbunden sind, wie auch Gemeinden, soziale wie kirchliche Einrichtungen können sich der SHP anschliessen. Der Anschluss eines Mitgliedes erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die SHP kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. 2 Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der SHP. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre jederzeit geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen werden der Aufsichtsbehörde eingereicht. 3 Zur Erreichung ihres Zweckes kann die SHP Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-107.929.995
Handelsregisteramt
Kanton Zürich
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
2. April 2026
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Pensionskasse SHP
"Berufliche Vorsorge im Gesundheitswesen für Angestellte und Selbständige gegen Risiken wie Alter, Tod und Invalidität. Bietet Zusatzleistungen."
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Adresse
Kronenplatz 1
8953 Dietikon
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-107.929.995 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Zürich |
| SHAB | 2.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
1 Die SHP bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Personen, welche direkt im Gesundheitswesen tätig sind oder indirekt mit dem Gesundheitswesen einen wesentlichen Umsatz tätigen, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Selbständigerwerbende und Mitglieder von Berufsverbänden, die mit dem Gesundheitswesen verbunden sind, wie auch Gemeinden, soziale wie kirchliche Einrichtungen können sich der SHP anschliessen. Der Anschluss eines Mitgliedes erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die SHP kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. 2 Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der SHP. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre jederzeit geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen werden der Aufsichtsbehörde eingereicht. 3 Zur Erreichung ihres Zweckes kann die SHP Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
