Personalvorsorgestiftung der EUGSTER / FRISMAG AG
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer und Angehörige. Bietet über gesetzliche Leistungen hinausgehende Vorsorge und Unterstützung in Notlagen.
Zweck
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. In die reglementarische Vorsorge für Fälle von Alter, Tod und Invalidität kann auch der Arbeitgeber einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann im Einvernehmen mit der Stifterfirma auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern von diesen der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Stiftung kann Beiträge, Leistungen oder Versicherungsprämien auch an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen, sofern die Bestimmungen nach Art. 331 Abs. 3 OR erfüllt sind.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-109.810.980
Handelsregisteramt
Kanton Thurgau
Rechtsform
Stift
Letzte SHAB-Publikation
9. April 2026
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Personalvorsorgestiftung der EUGSTER / FRISMAG AG
"Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für Arbeitnehmer und Angehörige. Bietet über gesetzliche Leistungen hinausgehende Vorsorge und Unterstützung in Notlagen."
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Adresse
Fehlwiesstrasse 14
8580 Amriswil
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-109.810.980 |
| Rechtsform | Stift |
| Kanton | Thurgau |
| SHAB | 9.4.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. In die reglementarische Vorsorge für Fälle von Alter, Tod und Invalidität kann auch der Arbeitgeber einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann im Einvernehmen mit der Stifterfirma auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern von diesen der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Stiftung kann Beiträge, Leistungen oder Versicherungsprämien auch an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen, sofern die Bestimmungen nach Art. 331 Abs. 3 OR erfüllt sind.
